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Glossar

Abgeltungssteuer

Mit 1. Januar 2009 hat sich durch die neue Abgeltungssteuer die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland geändert. Kapitalerträge – egal ob Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne – unterliegen einer pauschalen Besteuerung in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt von dem Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerschuld für die Kapitalerträge ist damit für den privaten Anleger abgegolten; die von der Abgeltungssteuer betroffenen Erträge müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Die wichtigsten Neuregelungen für alle seit dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapiere und fälligen Kapitalerträge auf einen Blick:

Höhe der Abgeltungssteuer
Auf die Kapitalerträge wird eine pauschale Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben und nicht mehr der persönliche Steuersatz von bis zu 45 Prozent angesetzt. Der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent sowie ggf. die Kirchensteuer (i. d. R. 8 Prozent oder 9 Prozent) kommen hinzu.  Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden jeweils auf Basis der abgeführten Abgeltungssteuer berechnet.

Sparer-Pauschbetrag
Vor dem 1.1.2009 gab es den Sparerfreibetrag (750 Euro) und die Werbungskostenpauschale (51 Euro). Diese wurden seit 2009 im sogenannten Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt derzeit jährlich 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepartner. Für vor dem 1.1.2009 erteilte Freistellungsaufträge erweitert sich lediglich der Geltungsbereich; sie bleiben weiter gültig und müssen nicht neu eingereicht werden.

Entfallen der Spekulationsfrist
Früher blieben die Gewinne aus Verkäufen von Fondsanteilen oder Aktien nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei. Seit 2009 werden diese Gewinne unabhängig von der Haltedauer pauschal mit 25 Prozent versteuert; die Spekulationsfrist entfällt. Dies gilt nur für Verkäufe von Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden. Für bestimmte Fondsanteile gelten darüber hinaus andere gegebenenfalls zu beachtende Übergangsregelungen.
 
Entfallen des Halbeinkünfteverfahrens
Bisher waren Kursgewinne oder Dividenden nur zur Hälfte zu versteuern. Seit 2009 entfällt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren für private Anleger. Derartige Erträge werden künftig in voller Höhe mit 25 Prozent besteuert.

Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten
Negative Kapitaleinnahmen (gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinn, sowie Wertpapierverluste außer Aktienverluste) fließen seit 2009 in den neuen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und werden mit positiven Einnahmen (Zinsen, Kursgewinnen, Dividenden) verrechnet. Eventuell verbleibende Verluste werden auf das Folgejahr vorgetragen. Bedingung: Entstehende Aktienverluste dürfen nur mit solchen Gewinnen verrechnet werden, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen. Es besteht die Möglichkeit sich entstandene, noch nicht verrechnete Verluste bescheinigen zu lassen, um diese im Rahmen der Steuererklärung mit anderen Kapitaleinkünften zu verrechnen. Der entsprechende Antrag muss bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres gestellt werden.

Veranlagungswahlrecht
Sofern der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können die Kapitalerträge und die hierauf einbehaltene Abgeltungssteuer in der Einkommen-Steuererklärung angegeben werden. Die Differenz zwischen dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge und dem persönlichen Steuersatz wird dann erstattet.

Festgeld (auch Termingeld)

Spezielle Form der Geldanlage, bei der ein bestimmter Betrag über eine bestimmte Dauer (Laufzeit) zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren zu einem festen Zinssatz auf einem Festgeldkonto angelegt wird und in dieser Zeitspanne nicht verfügbar ist. Zu jedem Festgeldkonto gibt es ein Tagesgeldkonto mit einem Girokonto als verbindlichem Referenzkonto. Festgeld gilt als sehr sichere Anlageform.

Freistellungsauftrag

Mit dem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, anfallende Kapitalerträge (z.B. Zins- und Dividendenzahlungen, Veräußerungsgewinne und Gewinne aus Termingeschäften) von der automatischen Abgeltungssteuer bis maximal zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages (801 Euro bzw. 1.602 Euro) freizustellen. Diese Höchstgrenzen gelten auch für Minderjährige. Der Freistellungsauftrag und jede Änderung des Freistellungsauftrags müssen auf dem Formblatt des Kreditinstituts erteilt werden, das dem amtlich vorgeschriebenen Muster entspricht.

Erteilen Sie keinen Freistellungsauftrag oder übersteigen die Kapitalerträge diesen, müssen die Kreditinstitute die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. Dabei sind das Einrichten, Ändern und Löschen von Freistellungsaufträgen für den Kunden kostenlos. Der Freistellungsauftrag ist vier Wochen vor Berechnung der Kapitalertragssteuer per Post oder per Fax einzureichen.

Die Kapitalertragssteuer wird jeweils am Ende des Jahres (z. B. beim Mehr.Zins.Konto) bzw. am Ende der Laufzeit (z. B. beim Mehr.Geld.Konto) oder jährlich zum Fälligkeitsdatum bzw. nach einer Dividendenzahlung berechnet. Seit 2009 fällt Kapitalertragssteuer auch auf Gewinne aus Termingeschäften, Wertpapierveräußerungen und Wertpapierrückgaben an.

Die Beträge werden im Kontoauszug ausgewiesen. Der Kunde erhält auf Antrag eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, den darauf anfallenden Solidaritätszuschlag, eventuelle Kirchensteuer und die zugrundeliegenden Kapitaleinkünfte. Der Freistellungsauftrag kann jederzeit für die Zukunft geändert werden. Wird der freizustellende Betrag herabgesetzt, muss das Kreditinstitut prüfen, inwieweit das bisherige Freistellungsvolumen bereits durch Abstandnahme vom Steuerabzug ausgeschöpft ist. Ein Unterschreiten des bereits freigestellten und ausgeschöpften Betrages ist nicht zulässig.

Gültigkeit des Freistellungsauftrags
Ein Freistellungsauftrag kann entweder unbefristet oder vorab auf das Ende eines Kalenderjahres befristet erteilt werden. Soll ein bereits erteilter Auftrag geändert werden, muss dies durch die Erteilung eines neuen Auftrags auf dem Formblatt des Kreditinstituts erfolgen. Der Freistellungsauftrag verliert seine Gültigkeit auch im Todesfall oder wenn der Wohnsitz des Kontoinhabers ins Ausland verlegt wird und der Kontoinhaber nicht mehr der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegt.

Anzahl der Freistellungsaufträge
Das Freistellungsvolumen ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag (Sparer-Pauschbetrag) begrenzt, kann aber beliebig auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden. Pro Kreditinstitut wird dabei jeweils ein Freistellungsauftrag erteilt, der für alle dort geführten Konten und Depots gilt. Insgesamt kann der Höchstbetrag nur einmal ausgeschöpft werden.

Voraussetzungen
Einen Freistellungsauftrag können Sie erteilen, wenn sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland befindet und/oder Sie der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegen.
Ehegatten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen (Sparer-Pauschbetrag) und können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Konten oder Depots, die auf den Namen nur eines Ehegatten geführt werden.
Eine Freistellung von Gemeinschaftskonten nicht miteinander verheirateter Kontoinhaber ist nicht möglich, auch wenn diese in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Minderjährige benötigen für ihre Konten einen separaten Freistellungsauftrag, welcher von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben ist. Die Zinserträge dieser Konten werden nicht in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern eingerechnet, d. h. für die Kinder kann jeweils ein gesonderter Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erteilt werden.

NV (Nichtveranlagungsbescheinigung)
Anstelle eines Freistellungsauftrages kann der Kunde auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (erhältlich beim Finanzamt) vorlegen. In diesem Fall ist kein zusätzlicher Freistellungsauftrag nötig.

Ausschluss eines Kontos von der Freistellung
Eine Beschränkung des Freistellungsauftrags auf einzelne Konten oder Depots desselben Kreditinstituts ist nicht möglich.

Die angefallenen Kapitalerträge werden bei Zufluss nach der zeitlichen Reihenfolge mit dem eingereichten Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Erfolgt die Zinsausschüttung am Jahresende, werden Konten ohne feste Laufzeit (z. B. Mehr.Zins.Konto) vor den längerfristigen Sparanlagen abgerechnet. Ob es sich dabei um Einzel- oder Gemeinschaftskonten handelt, ist dabei irrelevant. Es ist nicht möglich, die Reihenfolge (z. B. aufsteigende Kontonummern) zu beeinflussen.

Mitteilungspflicht an das Finanzamt
NIBC Direct ist vom Gesetz dazu verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern den Umfang des jeweiligen Freistellungsauftrages seiner Kunden jährlich mitzuteilen und die Höhe der tatsächlich freigestellten Kapitalerträge zu melden. Dadurch erhält die Finanzverwaltung Informationen über die im Rahmen des Freistellungsauftrages tatsächlich ausgezahlten Kapitalerträge.

Gesetzliche Einlagensicherung Deutschland

Für den Fall einer Insolvenz des Bankinstituts sind 100 % der Einlagen gesetzlich geschützt, pro Kunde werden jedoch max. 50.000 Euro erstattet. NIBC Direct unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung der Niederlande.

Gesetzliche Einlagensicherung Niederlande

Die NIBC unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese beträgt seit dem 7. Oktober 2008 bis zum 31. Dezember 2010 pro Sparer Euro 100.000. Im Falle von gemeinsamen, sogenannten „Oder"-Konten, hat jeder der beiden gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag. Nach dem 31. Dezember 2010  tritt in den Niederlanden – sofern bis zu diesem Datum nicht anders beschlossen – die am 26.02.2009 von den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten angenommene Änderung der EU-Richtlinie 94/19/EC in Kraft. Diese verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten dazu, nach dem 31. Dezember 2010 für jeden Sparer generell eine Einlagensicherung von Euro 100.000 zu gewährleisten.

Gerne können Sie auch unter www.dnb.nl die aktuellen Informationen nachlesen. Sollte es Änderungen an dieser Regelung geben, informieren wir Sie unter www.nibcdirect.de.

iTANplus

Indizierte Transaktionsnummer beim Online-Banking: Jede Transaktion muss bestätigt werden, indem eine vorgegebene TAN von der persönlichen TAN-Liste eingeben wird. Bei diesem Verfahren wird vor Eingabe der iTAN zusätzlich ein Kontrollbild (CAPTCHA) angezeigt, in welchem sämtliche Transaktionsdaten noch einmal aufgeführt werden. Außerdem wird als Hintergrund des CAPTCHAs das Geburtsdatum des Kontoinhabers angezeigt; durch dieses Verfahren wird Phishing, das illegale Abfragen vertraulicher Daten, nahezu unmöglich.

Kapitalertragssteuer / Zinsabschlagsteuer (seit 1.1.2009)

Die Kapitalertragssteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Bis zum Jahr 2008 wurde sie als Quellensteuer bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt. Seit dem Jahr 2009 hat die Kapitalertragssteuer für den privaten Anleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der Begriff Abgeltungssteuer ist somit im eigentlichen Sinne nur ein Synonym für die Kapitalertragssteuer beim Privatanleger. Für betriebliche Anleger behält die Kapitalertragssteuer auch weiterhin ihren Vorauszahlungscharakter.

Die Kapitalertragssteuer wird jeweils am Ende des Jahres (z. B. beim Mehr.Zins.Konto) bzw. am Ende der Laufzeit (z. B. beim Mehr.Geld.Konto) oder jährlich zum Fälligkeitsdatum bzw. nach einer Zins- oder Dividendenzahlung berechnet. Seit 2009 fällt Kapitalertragssteuer auch auf Gewinne aus Termingeschäften, Wertpapierveräußerungen und Wertpapierrückgaben an.

Die Beträge werden im Kontoauszug ausgewiesen. Der Kunde erhält auf Antrag eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragssteuer, den darauf anfallenden Solidaritätszuschlag und die zugrundeliegenden Kapitaleinkünfte.

mTAN

Mobile Transaktionsnummer beim Online-Banking: Zur Bestätigung einer Transaktion im Internet erhält der Kunde per SMS eine TAN auf sein Mobiltelefon gesendet, mit dem der Vorgang innerhalb von zehn Minuten bestätigt werden muss. Missbrauch wird auf diese Weise wirkungsvoll vorgebeugt.

NIBC

NIBC Bank N. V. (NIBC) ist eine auf mittelständische Unternehmen und Privatkunden fokussierte niederländische Bank. Sie bietet ihren Kunden ganzheitliche Lösungen durch die Kombination von Beratung, individuell strukturierten Finanzierungen und Eigenkapitallösungen. Die Bank wurde als Nationale Investeringsbank gegründet und ist nach dem Erwerb durch zwei große Pensionsfonds Ende der 90er Jahre in NIB Capital umfirmiert worden. Nach einem weiteren Gesellschafterwechsel im Jahre 2005 wurde aus NIB Capital NIBC.


NIBC Direct

Die neue Marke der NIBC Bank für Online-Anlagen in Form hochverzinslicher Tages- und Festgeldkonten mit voller Transparenz und höchsten Sicherheitsstandards.

NIBCode

Individuelle Nummer zur sicheren Benutzerkennung bei der Anmeldung im Online-Banking bei NIBC Direct.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt für maximal drei Jahre.
Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag; es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt.

PIN

Persönliche Identifikationsnummer als Passwort zur sicheren Anmeldung im Online-Banking.

PostIdent-Verfahren

Methode der sicheren persönlichen Identifikation von Personen, die an jeder Postfiliale vorgenommen werden kann. NIBC Direct ist gesetzlich verpflichtet, die Identität jedes Kunden bei der Kontoeröffnung festzustellen.

Prolongation

Wiederanlage des Festgeldbetrages samt Zinsen nach Laufzeitende, wahlweise automatisch oder nach vorheriger Bestätigung durch den Kunden. Andernfalls erfolgt eine Auszahlung auf das jeweilige Referenzkonto.

Referenzkonto

Ihr privates Girokonto bei Ihrer Hausbank, das bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos angegeben werden muss und über das sämtliche finanziellen Transaktionen (Überweisungen und Zahlungen) abgewickelt werden.

Tagesgeld

Spezielle Form der Geldanlage, bei der ein beliebiger Betrag über eine nicht festgelegte Dauer bei täglicher Verfügbarkeit auf einem Tagesgeldkonto angelegt wird. Zu jedem Tagesgeldkonto ist ein privates Girokonto  bei Ihrer Hausbank als verbindliches Referenzkonto zu bestimmen, auf das alle Umbuchungen getätigt werden. Tagesgeld gilt als sehr sichere Anlageform.

Zufriedene Kunden bei NIBC Direct

   FOCUS macht den Bankentest: Kunden und FOCUS-Online Leser bestätigen die attraktiven Zinsen und den guten Service von NIBC Direct.

 

Tel. 01802 NIBCDIRECT bzw. 01802 642234 (6 ct./Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichend hiervon max. 42 ct./Minute aus einem Mobilfunknetz) | Tel. 069 24437200

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