Einlagensicherung
Die NIBC unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese beträgt seit dem
7. Oktober 2008 bis zum 31. Dezember 2010 pro Sparer Euro 100.000. Im Falle von gemeinsamen, sogenannten „Oder"-Konten, hat jeder der beiden gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag. Nach dem 31. Dezember 2010 tritt in den Niederlanden – sofern bis zu diesem Datum nicht anders beschlossen – die am 26.02.2009 von den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten angenommene Änderung der EU-Richtlinie 94/19/EC in Kraft. Diese verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten dazu, nach dem 31. Dezember 2010 für jeden Sparer generell eine Einlagensicherung von Euro 100.000 zu gewährleisten.
Weitere Details zur niederländischen Einlagensicherung finden Sie in unserem
Info-Center oder auf der Website der „De Nederlandsche Bank“ unter
www.dnb.nl.