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Fragen und Antworten

Kontoeröffnung

Ihr Konto bei NIBC

Benötige ich ein Referenzkonto, um bei NIBC ein Konto zu eröffnen?

Ja, als Kunde benötigen Sie ein Zahlungsverkehrs- oder Girokonto als Referenzkonto, auf das Sie bspw. die erwirtschafteten Zinsen oder Guthaben vom Tagesgeldkonto überweisen können. Dieses Referenzkonto muss bei einer Bank in Deutschland unterhalten werden.

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Welche Leistungen sind kostenfrei, welche nicht?

Die Führung aller Konten und Depots ist kostenfrei. Bei einigen wenigen Anfragen (bspw. Erstellung eines Duplikats einer Steuerbescheinigung) erhebt die NIBC Bank eine Gebühr. Die Gebühren sind im aktuellen Preis-Leistungsverzeichnis, das Sie im Formularcenter finden, gelistet und beziffert.

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Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?

Bei Tagesgeldkonten werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Kontolöschung gutgeschrieben. Handelt es sich bei dem Tagesgeld um ein Depotverrechnungskonto, so erfolgt die Berechnung und Gutschrift der Zinsen quartalsweise bzw. bei Kontolöschung. Bei Festgeld mit Laufzeiten von unter einem Jahr werden die Zinsen bei Fälligkeit gutgeschrieben. Bei Laufzeiten von 1 Jahr und mehr erfolgt die Zinsgutschrift zum Jahresultimo. Bei den Konten Flex30, Flex60 und Flex90 werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Auszahlung des gekündigten (Teil-)Guthabens gutgeschrieben.

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Was ist eine legitimierte Mitteilung?

Unter dem Begriff "legitimierte Mitteilung" versteht man eine Nachricht aus Ihrem elektronischen Postfach. Diese können Sie uns in Ihrem Online-Banking Portal über das Postfach zukommen lassen. Unter „Nachricht schreiben“ stehen Ihnen 4750 Zeichen zur Verfügung. Auch das Anhängen von Dokumenten ist möglich. Bitte beachten Sie, dass Nachrichten über das elektronische Postfach mit einer TAN bestätigt werden müssen, da diese als Ihre elektronische Unterschrift fungiert.

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Eröffnung eines Kontos

Wie läuft die Kontoeröffnung genau ab?

Als Interessent können Sie jedes Konto direkt online auf der Website eröffnen. Dafür füllen Sie im digitalen Antragsprozess die Felder mit allen erforderlichen Daten aus. Es sind hier bereits Pflichtfelder und Kannfelder definiert. Danach senden Sie die Daten mit dem Button "Absenden und abschließen" an NIBC und legitimieren sich ganz einfach und bequem per Video-Chat (weitere Informationen erhalten Sie unter PostIdent Verfahren bei der Deutschen Post).

Im Falle des PostIdent Verfahrens in der Filiale schickt der Postmitarbeiter Ihre Unterlagen an NIBC, woraufhin Ihr Konto eröffnet wird.

Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage den NIBC Willkommensbrief mit Ihrer neuen Kontonummer. Den gewünschten Anlagebetrag können Sie dann von Ihrem Girokonto auf Ihr NIBC Tagesgeldkonto überweisen.

Benutzerkennung (NIBCode), PIN und TAN werden in jeweils getrennter Post verschickt. Nach Erhalt der PIN und der TAN können Sie mit diesen und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibc.de nutzen.

Bei Fragen zur Identifikation wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der Nummer: +49 69 244 37 200

Eine Video-Anleitung zur Kontoeröffnung finden Sie hier.

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Kann man das Konto bei NIBC gleich online eröffnen?

NIBC muss bei Neukunden aufgrund gesetzlicher Anforderungen zunächst auf ihre Legitimation per PostIdent-Verfahren warten. Außerdem müssen der Bank die Kontoeröffnungsunterlagen (d.h. Kundenstammvertrag inklusive Antrag auf Eröffnung eines Tagesgeldkontos und ggf. Antrag auf Eröffnung weiterer Konten oder Depots) vorliegen. Dann kann die Bank das Konto eröffnen und dem Kontoinhaber alle Informationen für den Zugang zum Online-Banking zusenden. Wer schon Kunde ist, kann über das Online-Banking-Portal selbständig weitere Festgeld- oder Kombigeldkonten sowie Depots eröffnen.

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Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?

NIBC nutzt das PostIdent Verfahren des Vertragspartners Deutsche Post AG. Dieses bietet zwei Legitimationsverfahren an:

Video-Chat: Die Legitimation ist kostenfrei und per PC, Tablet oder Smartphone von überall möglich. Benötigt werden lediglich ein gültiges Ausweisdokument, ein PC mit aktuellem Browser, Webcam und Mikrofon sowie das Mobiltelefon für den Erhalt des Ident-Codes. Die Videolegitimation funktioniert alternativ zum PC auch mit einem Smartphone oder Tablet. Das Verfahren unterstützt sowohl Android- als auch iOS-Betriebssysteme.

PostIdent-Coupon: Für unsere Kunden erstellen wir einen sogenannten PostIdent-Coupon. In einer Filiale der Deutschen Post AG legen Sie als Kunde Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Der Coupon kann in allen Postfilialen und -agenturen angenommen und verarbeitet werden, in denen ein Elektronischer Postschalter (EPOS) vorhanden ist. Der Postmitarbeiter überträgt die Daten des Ausweispapiers in den Coupon, welchen Sie als Kunde anschließend prüfen und unterschreiben. Diese Unterschrift wird durch Stempel und Unterschrift des Postmitarbeiters bestätigt und an NIBC gesendet.

Das PostIdent-Verfahren ist in der Regel für den Kunden kostenfrei.

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Benötige ich ein Referenzkonto, um bei NIBC ein Konto zu eröffnen?

Ja, als Kunde benötigen Sie ein Zahlungsverkehrs- oder Girokonto als Referenzkonto, auf das Sie bspw. die erwirtschafteten Zinsen oder Guthaben vom Tagesgeldkonto überweisen können. Dieses Referenzkonto muss bei einer Bank in Deutschland unterhalten werden.

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Wer darf ein Konto bei NIBC eröffnen?

Jeder, der volljährig ist und einen festen Wohnsitz in Deutschland hat und hier steuerpflichtig ist, kann ein Konto eröffnen. Alle Konten sowie Depots bei NIBC sind ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten.
Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind, benötigen wir für die Bearbeitung des eingereichten Antrags auf Kontoeröffnung außerdem eine Meldebescheinigung im Original (nicht älter als zwei Monate), aus der ein Wohnsitz in Deutschland hervorgeht.

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Kann ich ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Ja, bei NIBC kann man Gemeinschaftskonten eröffnen. Allerdings sind maximal 2 Kontoinhaber möglich.

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Kann ich mehrere Konten bei Ihnen führen? Wenn ja: Gibt es eine Höchstanzahl für Konten bzw. Depots?

Es gibt keine maximale Anzahl für Kombi- und Festgeldkonten bzw. Depots pro Personennummer.

Aufgrund der Möglichkeit zur täglichen Ein- und Auszahlung in beliebiger Höhe zugunsten Ihres Tagesgeldkontos ist es nicht notwendig, dass mehr als ein Tagesgeldkonto pro Personennummer eröffnet wird.

Sie können für jede Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) ein Flex-Konto eröffnen. Aufgrund der Möglichkeit der Zuzahlung und der Kündigung von Teilbeträgen ist es nicht notwendig, dass mehr als ein Flex-Konto pro Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) pro Personennummer eröffnet wird.

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Wie hoch ist das Überweisungslimit des Tagesgeldkontos?

Zu Ihrer Sicherheit haben wir Auszahlungen von Ihrem Tagesgeldkonto durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto im Online-Banking auf einen Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag festgelegt.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dieses Limit per legitimierter Mitteilung im Online-Banking anzupassen. Die Anpassung wird innerhalb eines Bankarbeitstages umgesetzt.

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Nach welcher Zinsmethode werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen auf unseren Anlagekonten werden nach der deutschen Zinsmethode 30/360 berechnet. Somit erhält ein Zinsmonat stets 30 und ein Zinsjahr stets 360 Tage.

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Muss ich ein Tagesgeldkonto eröffnen, wenn ich ein Festgeldkonto abschließen will?

Das Tagesgeldkonto dient als hausinternes Referenzkonto, um z.B. Überweisungen auf Ihr Referenzkonto bei einer anderen kontoführenden Bank vorzunehmen oder um Ihre Anlagebeträge auf die von Ihnen gewünschten Geldanlagekonten zu transferieren.

Wenn Sie bislang noch kein Kunde von NIBC sind, wird bei Kontoeröffnung von Festgeldanlagen das Tagesgeldkonto automatisch mit eröffnet.

Sind Sie bereits Kunde von NIBC, so verfügen Sie bereits über ein Tagesgeldkonto, sodass Sie einfach im Online-Banking ein Festgeldkonto eröffnen können und hierfür lediglich die Kontonummer Ihres Tagesgeldkontos benötigen, das Sie als Verrechnungskonto nutzen.

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Bucht NIBC den Anlagebetrag für mein Festgeld von meinem Referenzkonto ab?

Nein, Abbuchungen und Lastschriften sind nach unseren Vereinbarungen leider nicht möglich. Bitte überweisen Sie den für die Festgeld- oder die Kombigeldanlage gewünschten Betrag auf Ihr Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto). Wenn uns bereits ein Festgeld- oder Kombigeldauftrag vorliegt, legen wir das Fest- bzw. Kombigeld für Sie an. Schneller und einfacher geht es, wenn Sie dies per Online-Banking selbst erledigen.

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Wie und bis wann kann ich die Kontoeröffnung widerrufen?

Innerhalb einer Frist von 2 Wochen kann der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die früher als Fernabsatzgesetz bekannten Regelungen der §§ 312b ff. BGB finden Anwendung auf Fernabsatzverträge, also alle Verträge über Waren und Dienstleistungen, die ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden bzw. wurden. Bei Fernabsatzverträgen wird dem Verbraucher ein grundsätzliches Widerrufsrecht eingeräumt.

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Häufige Fragen zu POSTIDENT durch Video-Chat

Wie funktioniert die Videoidentifikation mittels POSTIDENT durch Video-Chat?

Am Ende des Antragsprozesses werden Sie zur Legitimation in das Portal der Deutschen Post weitergeleitet. Entscheiden Sie sich hier für die Legitimation via Video-Chat, werden Sie mit einem Mitarbeiter der Deutschen Post verbunden. Dieser stellt Ihre Identität anhand eines Ausweisdokumentes fest. Der Prozess dauert nur wenige Minuten und Sie können ihn ganz bequem an PC, Tablet oder Smartphone durchführen.

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Welche Ausweisdokumente werden akzeptiert?
  • Gültige deutsche Personalausweise (auch vorläufige)
  • Gültige deutsche Reisepässe (auch vorläufige)
  • Gültige deutsche elektronische Aufenthaltstitel
  • Ausländische Reisepässe der folgenden Länder: Albanien, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstaat, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern
  • Ausländische Personalausweise der folgenden Länder: Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finnland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
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Was benötige ich für die Videoidentifikation?

Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument, einen PC mit aktuellem Browser, Webcam und Mikrofon sowie das Mobiltelefon für den Erhalt des Ident-Codes. Die Videolegitimation funktioniert alternativ zum PC auch mit einem Smartphone oder Tablet. Das Verfahren unterstützt sowohl Android- als auch iOS-Betriebssysteme.

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Was benötige ich für die Videoidentifikation am Smartphone/Tablet?

Für die mobile Identifikation benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument und ein Smartphone oder Tablet mit Android oder iOS Betriebssystem.

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Wie sicher ist dieses Verfahren?

Sowohl die NIBC als auch die Deutsche Post, über die die Legitimation vorgenommen wird, stehen für Sicherheit und Vertrauen im Informationsaustausch. Die Deutsche Post bietet bei der Identifizierung ein Höchstmaß an Sicherheit. Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet und gespeichert. Zudem wird der Datenaustausch während der Videokommunikation verschlüsselt.

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FATCA

Was ist FATCA?

FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act und ist eine Verordnung, durch die die USA die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten fördern und eine Steuerumgehung über Auslandskonten durch US-Personen verhindern möchten. Da Deutschland wie zahlreiche andere Länder ein FATCA-Abkommen mit den USA geschlossen hat, müssen deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen den USA steuerlich relevante Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen. Hierzu muss NIBC seine Kundenbeziehungen mit Blick auf sogenannte US-Indizien prüfen und dokumentieren.

Was sind Beispiele für US-Indizien?

  • US-Staatsbürgerschaft
  • US-amerikanische Telefonnummer
  • Geburtsort in den USA
  • US-amerikanische Wohnanschrift
  • Postfach in den USA
  • Dauerauftrag zur Überweisung auf ein in den USA geführtes Konto
  • Handlungs- oder Vermögensvollmacht/Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit US-Adresse
  • "in care of" oder postlagernd als einzige Adresse, auch außerhalb der USA

Im Rahmen des FATCA-Abkommens haben wir die Pflicht, die Daten von identifizierten Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern an die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu melden.

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Warum muss ich Angaben zu FATCA im Kundenstammvertrag machen?

Im Rahmen des FATCA-Abkommens ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet, Daten von Kunden mit US-Indizien zu melden. Eine Angabe der relevanten Daten ist daher seitens unserer Kunden im Kundenstammvertrag notwendig.

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Was muss ich als Kunde tun?

Geben Sie Ihre persönlichen Daten im Kundenstammvertrag an und füllen Sie die darin befindliche Selbstauskunft gemäß Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) aus. Die Weiterleitung dieser Daten nimmt die Bank für Sie vor.

Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt bereits US-steuerpflichtig sind und dies mitsamt Ihrer US-Steuernummer in der Selbstauskunft angegeben haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht US-steuerpflichtig sind, wir jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein US-Indiz bei Ihnen feststellen, werden Sie von uns zu dem betreffenden Zeitpunkt einen Brief mit der Bitte erhalten, das Formular W9 auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzusenden.

Sollten die Annahmen hinsichtlich der US-Indizien nicht zutreffen, beachten Sie bitte den folgenden Punkt: Was kann ich tun, um meine US-Steuerpflicht zu widerlegen?


Weitere Informationen zur US-Steuerpflicht finden Sie unter:

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Was kann ich tun, um meine US-Steuerpflicht zu widerlegen?

Bitte reichen Sie uns hierzu die folgenden Unterlagen ein:

  • Nachweis dafür, dass eine US-Staatsbürgerschaft derzeit nicht besteht (Negativerklärung) (Kopie)
  • Pass (Kopie): Der Personalausweis oder Reisepass gilt als geeignetes Legitimations- und Identifikationspapier. Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, können Sie den nationalen Reisepass bzw. Personalausweis des Drittstaats vorlegen. Die Unterlagen müssen den gesetzlichen Anforderungen an Ausweispapiere entsprechen.
  • Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit durch vollständiges Ausfüllen des W-8 BEN-Formulars (unterschriebenes Original). Sofern Sie nicht die US-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen, kann das Formular zur Selbstauskunft auf unserer Website genutzt werden.
  • Sofern Sie in den USA geboren wurden, Bescheinigung über den Verlust der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit bzw. eine plausible Erklärung dafür, dass Sie trotz Aufgabe der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft nicht über eine solche Bescheinigung verfügen oder trotz der Geburt in den USA die US-amerikanische Staatsbürgerschaft nicht erhalten haben (Kopie)
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