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Fragen und Antworten

Sparen und Anlegen

Tagesgeld

Was ist Tagesgeld?

Unter Tagesgeld versteht man einen Betrag, den der Kunde einer Bank auf ein entsprechendes Guthabenkonto einzahlt. Die Geldanlage wird variabel verzinst und ist täglich verfügbar; eine Mindesteinlage gibt es nicht. So lässt sich das Konto flexibel nutzen, um beispielsweise Guthaben vom Girokonto auf ein Konto mit höheren Zinsen zu überweisen. Benötigt der Kunde das Geld dann doch für eine Anschaffung, überweist er einen bestimmten Betrag zurück auf sein Girokonto - dort steht es beispielsweise für Online-Transaktionen zur Verfügung.

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Wann lohnt sich ein Tagesgeldkonto?

Ein Tagesgeldkonto zu eröffnen, lohnt sich für jeden, dessen Guthaben auf dem Girokonto den monatlichen Bedarf übersteigt. Tagesgeld wird meist zu einem höheren Zinssatz verzinst als Geld auf dem Girokonto. Benötigt der Kunde einen bestimmten Betrag, steht die Geldanlage flexibel zur Verfügung, das heißt, sie ist täglich abrufbar.

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Tagesgeldkonto eröffnen: Wie geht das?

Als Kunde von NIBC können Sie ein Tagesgeldkonto eröffnen, indem Sie im Online-Banking ein vorgefertigtes elektronisches Formular ausfüllen und verschicken. Dieses Formular finden Sie im Online-Banking unter dem Menüpunkt "Angebote".

Als Neukunde von NIBC nutzen Sie unsere Online-Antragsstrecke, um ein Konto für Tagesgeld zu eröffnen. Dabei weisen Sie sich mit dem PostIdent-Verfahren aus.

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Wann und wie kann ich über mein Geld verfügen?

Über das Online-Banking können Sie jederzeit über Ihr Tagesgeld verfügen. Überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag auf Ihr Standardreferenzkonto. Bitte beachten Sie aber, dass zu Ihrer Sicherheit Auszahlungen im Online-Banking nur bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag möglich sind.

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Was kostet das Online-Banking bei NIBC?

Die Führung aller Konten sowie die Depotführung sind kostenfrei.

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Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.

Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.

Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.

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Flex30 / Flex60 / Flex90

Was ist das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto?

Die kostenlosen Konten Flex30 / Flex60 / Flex90 (Mehr.Flex.Konto) sind attraktiv verzinste Konten, mit frei wählbarer Flexibilität. Das Geld wird von der Bank zu einem variablen Zinssatz verzinst und mit einer vom Kunden frei wählbaren Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) von 30, 60 oder 90 Tagen angelegt. Zudem können jederzeit weitere Einzahlungen auf ein bestehendes Mehr.Flex.Konto Konto getätigt werden. Das Angebot für Flex30, Flex60 und Flex90 gilt für jeden Anlagebetrag.

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Wie funktioniert das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto?

Bei den Konten Flex30 / Flex60 / Flex90 bindet sich der Anleger über einen unbestimmten Zeitraum an das Angebot seiner Bank. Das bedeutet, er kann nur nach Ablauf der vereinbarten Frist von 30, 60 oder 90 Tagen ganz oder teilweise über den Anlagebetrag verfügen. Im Vergleich zum Tagesgeldkonto gelten für Anlagen mit Flex30 / Flex60 / Flex90 höhere Zinsen. Diese Zinsen sind in der Regel höher, wenn eine längere Verfügungsfrist vereinbart wurde. Entsprechend geringer fällt der Zinssatz bei kurzen Verfügungsfristen aus. Mit einer maximalen Verfügungsfrist von 90 Tagen bleibt der Anleger sehr flexibel verglichen mit einem normalen Festgeldkonto.

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Wie eröffne ich das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto?

Sie haben bereits ein Konto bei uns? Als Kunde der NIBC eröffnen Sie problemlos ein Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto im Online-Banking.

Nachdem Sie sich in Ihr Online-Banking eingeloggt haben, wählen Sie bitte in dem Bereich „Privatkunden“ unter dem Punkt „Produkte“ den Button „Eröffnung Flex30 / Flex60 / Flex90“. Klicken Sie dann auf den Button „Das kostenlose Mehr.Flex.Konto“. So gelangen Sie zum Antragsprozess. Hier können Sie Ihre Angaben vervollständigen. Hier können Sie wählen, ob Sie Ihr externes Referenzkonto oder Ihr bestehendes NIBC Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto hinterlegen möchten.

Den Auftrag zur Eröffnung eines Flex30 / Flex60 / Flex90 Kontos bestätigen Sie mit der Eingabe der TAN durch die SecureGo plus-App oder die sm@rtTAN plus. Die Antwort der Bank erhalten Sie innerhalb weniger Tage in Ihrer elektronischen Postbox. Sie können sodann Ihren Anlagebetrag ganz einfach auf Ihr neues Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto überweisen.

Sollten Sie noch kein Kunde von NIBC sein, nutzen Sie bitte unsere Antragsstrecke, um ein Konto zu eröffnen.

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Kann das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto auch als Gemeinschaftskonto laufen?

Das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto können Sie als Gemeinschaftskonto eröffnen, zum Beispiel mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner.

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Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?

Die Zinsen werden Ihrem Mehr.Flex.Konto am Jahresende bzw. bei Auszahlung des gekündigten (Teil-)Guthabens gutgeschrieben.

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Wie früh/spät muss ich als Anleger mein Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto kündigen?

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Wahl des Produktes. Die Kündigungsfrist beträgt beim Flex30 Konto 30 Tage, beim Flex60 Konto 60 Tage und beim Flex90 Konto 90 Tage.

Wir bitten Sie, das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto per legitimierter Mitteilung im Online-Banking ganz oder teilweise zu kündigen. Alternativ können Sie per Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Im Falle Ihrer Kündigung per E-Mail behalten wir uns vor, die Identität des Erklärenden zu überprüfen. Der gekündigte Betrag wird entsprechend der von Ihnen gewählten Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) nach Ablauf von 30, 60 oder 90 Tagen auf Ihr angegebenes Verrechnungskonto überwiesen.

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Kann ich auch nur einen Teil meines Flex30 / Flex60 / Flex90 Kontos kündigen?

Ja, Sie können auch eine Teilverfügung vornehmen. Hierzu wählen Sie bei der Kündigung einfach den Betrag aus, den Sie kündigen möchten. Der restliche Betrag bleibt auf dem Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto weiterhin bestehen.

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Wo kann ich mein Mehr.Flex.Konto kündigen?

Ihr Mehr.Flex.Konto können Sie online kündigen. Bitte loggen Sie sich dafür in Ihrem persönlichen Online-Banking-Bereich ein.

Im Menüpunkt „Service & Mehrwerte“ wählen Sie „Weitere Services“. Dort finden Sie auf der rechten Seite unter der dritten Kachel den Button „Kündigung Ihres Mehr.Flex.Kontos“. Klicken Sie diesen Button, so werden Sie automatisch zum Kündigungsprozess weitergeleitet.

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Was kostet das Online-Banking bei NIBC?

Die Führung aller Konten sowie die Depotführung sind kostenfrei.

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Kann ich auf das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto Geld einzahlen (wie beim Tagesgeldkonto)?

Ja, der Anleger kann jederzeit wie beim Tagesgeldkonto zusätzlich Geld auf sein bestehendes Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto einzahlen. Es muss hierfür kein weiteres Konto eröffnet werden. Die Einzahlung erfolgt entweder direkt als Überweisung auf Ihr bestehendes Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto oder bei einem Umbuchungswunsch von Ihrem bestehenden Tagesgeldkonto in wenigen Schritten. Bitte loggen Sie sich dafür in Ihrem persönlichen Online-Banking-Bereich ein.

Im Menüpunkt „Service & Mehrwerte“ wählen Sie „Weitere Services“. Dort finden Sie auf der linken Seite unter der fünften Kachel den Button „Umbuchung Mehr.Flex.Konto“. Klicken Sie diesen Button, so werden Sie automatisch zum Umbuchungsvorgang weitergeleitet.

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Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.

Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.

Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.

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Was bedeutet „variabler Zinssatz“?

Variabler Zinssatz bedeutet, dass der Zinssatz jederzeit unter Berücksichtigung der Voraussetzungen hierzu von NIBC geändert werden kann. Die Zinsen werden also nicht für eine bestimmte Zeit festgeschrieben, wie dies bei einem Festgeld der Fall ist.

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Festgeld

Was ist ein Festgeld?

Das NIBC Festgeld ist eine Geldanlage, für die Laufzeit und Zins festgelegt sind. Der Anleger kann damit in einem bestimmten Zeitraum zwar nicht frei über das Geld verfügen, im Gegenzug erhält er jedoch höhere Zinsen als bei anderen Konten mit kurzfristig verfügbarem Guthaben (z.B. Tagesgeld): Im Vergleich zum Tagesgeld ist das Festgeld also weniger flexibel, die Verzinsung jedoch macht das Angebot attraktiv.

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Wie funktioniert das Festgeldkonto?

Wie der Name Festgeld bereits sagt, bindet sich der Anleger mit einem solchen Konto über einen bestimmten Zeitraum an das Angebot seiner Bank. Das bedeutet, er kann vor Ende der Laufzeit nicht bzw. bei einer Vereinbarung zur automatischen Wiederanlage/Prolongation nach Aussprache der Kündigung unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist über den Anlagebetrag verfügen. Im Vergleich zum Sparbuch oder zum Tagesgeldkonto gelten für Anlagen mit Festgeld meist höhere Zinsen. Diese Zinsen sind in der Regel höher, wenn eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Entsprechend geringer fällt der Zinssatz bei kurzen Laufzeiten aus.

Übrigens gilt ein einmal vereinbarter Zins beim Festgeldkonto über die gesamte Laufzeit, während er sich beim Tagesgeld nach Marktlage ändert.

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Wie eröffne ich ein Festgeldkonto?

Sie haben bereits ein Konto bei uns? Als Kunde der NIBC eröffnen Sie problemlos ein Festgeldkonto im Online-Banking. Dazu benötigen Sie lediglich die Kontonummer Ihres Tagesgeldkontos, das Sie als Verrechnungskonto nutzen. Dort sollte der Anlagebetrag zur Verfügung stehen.

Nachdem Sie sich in Ihr Online-Banking eingeloggt haben, wählen Sie bitte in dem Bereich „Privatkunden“ unter dem Punkt „Produkte“ den Button „Eröffnung Festgeld / Jugendfestgeld“. Klicken Sie dann auf den Button „Das kostenlose Konto mit Festzins“. Danach wählen Sie das von Ihnen gewünschten Konto und klicken auf „Mehr Infos“. Im Anschluss können Sie sich für die von Ihnen präferierten Konditionen entscheiden und klicken auf „Auswählen“. So gelangen Sie zum Antragsprozess. Hier können Sie Ihre Angaben vervollständigen.

Den Auftrag für das Festgeldkonto bestätigen Sie mit der Eingabe der TAN durch die SecureGo plus-App oder die sm@rtTAN plus. Die Antwort der Bank erhalten Sie innerhalb weniger Tage in der elektronischen Postbox.

Sollten Sie noch kein Kunde von NIBC sein, nutzen Sie bitte unsere Antragsstrecke, um ein Konto zu eröffnen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Tagesgeld, Festgeld bzw. Termingeld und den Flex30-, Flex60- und Flex90-Konten.

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Wie früh/spät muss ich als Anleger mein Festgeld kündigen?

Wir bitten Sie, für den Fall, dass Sie eine automatische Wiederanlage/Prolongation mit uns vereinbart haben, das Festgeld spätestens 3 Werktage vor der Wiederanlage per legitimierte Nachricht im Online-Banking zu kündigen.

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Kann das Festgeldkonto auch als Gemeinschaftskonto laufen?

Das Konto zum Festgeld können Sie als Gemeinschaftskonto eröffnen, zum Beispiel mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner.

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Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?

Bei Tagesgeld werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Kontolöschung gutgeschrieben. Bei Festgeld mit Laufzeiten von unter einem Jahr werden die Zinsen bei Laufzeitende gutgeschrieben. Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr erfolgt die Zinsgutschrift jeweils zum Jahresultimo und bei Fälligkeit.

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Was kostet das Online-Banking bei NIBC?

Die Führung aller Konten sowie die Depotführung sind kostenfrei.

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Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.

Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.

Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.

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Kombigeld

Was ist ein Kombigeld (Kombi.Kapital.Konto in Verbindung mit Kombi.Zins.Konto)?

Bei dem Kombigeld von NIBC (Kombi.Kapital.Konto in Verbindung mit Kombi.Zins.Konto) handelt es sich um ein Produkt, das die Vorteile eines flexiblen Tagesgeldkontos und eines Festgeldkontos miteinander kombiniert. Ihr Geld wird von der Bank zu einem festen Zinssatz verzinst und mit einer vom Kunden frei wählbaren Laufzeit zwischen 2 und 10 Jahren angelegt - wie beim Festgeld. Sie haben dabei aber deutlich mehr Flexibilität als beim Festgeld und können über bis zu 50% des angelegten Geldes vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorzeitig verfügen - wie beim Tagesgeld. Das Kombigeld befindet sich auf 2 Konten: dem Kombi.Kapital.Konto und dem Kombi.Zins.Konto.

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Warum besteht das Kombigeld (Kombi.Kapital.Konto in Verbindung mit Kombi.Zins.Konto) aus 2 Konten?

Das Kombigeld befindet sich auf zwei Konten: Dem Kombi.Kapital.Konto, das die Funktion des Festgeldes übernimmt, und dem Kombi.Zins.Konto, das wie Tagesgeld genutzt werden kann. Ihr Anlagebetrag wird bei der Eröffnung eines Kombigelds zu je 50% auf beide Konten aufgeteilt. Die ersten 50% Ihres Anlagebetrags auf dem Kombi.Kapital.Konto werden wie bei Festgeld für eine bestimmte Laufzeit und zu einem festen Zinssatz angelegt. Die übrigen 50% Ihres Anlagebetrags werden ebenfalls zu der von Ihnen gewählten Laufzeit und mit dem entsprechenden Zins gutgeschrieben. Vorzeitige Verfügungen, d.h. die Entnahme des Geldes vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, können Sie ausschließlich vom Kombi.Zins.Konto vornehmen. Es übernimmt dadurch die Funktion eines Tagesgeldkontos.

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Wie hoch ist die Mindestanlagesumme und welche Laufzeiten gibt es beim Kombigeld?

Die Mindestanlagesumme für Ihr Geld beträgt € 5.000. Folgende Laufzeiten stehen beim Kombigeld zur Verfügung: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre.

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Wie kann ich vorzeitig über bis zu 50% meines angelegten Kombigeldes verfügen?

Ihr Anlagebetrag wird bei der Eröffnung eines Kombigeldes zu je 50% auf zwei Konten aufgeteilt: dem Kombi.Kapital.Konto und dem Kombi.Zins.Konto. Vorzeitige Verfügungen sind ausschließlich vom Kombi.Zins.Konto möglich, auf dem sich 50% Ihres Geldes befinden. Sie können mittels Online-Banking jederzeit und beliebig oft kostenlose Überweisungen von Ihrem Kombi.Zins.Konto zugunsten Ihres Referenzkontos vornehmen, bis der Anlagebetrag auf dem Kombi.Zins.Konto vollständig erschöpft ist.

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Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.

Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.

Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.

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Jugend-Tagesgeld

Was ist das Jugend-Tagesgeld?

Das Jugend-Tagesgeld ist ein Tagesgeldkonto, welches für Minderjährige eröffnet werden kann. Unter Tagesgeld versteht man einen Betrag, den der Kunde einer Bank auf ein entsprechendes Guthabenkonto einzahlt. Die Geldanlage wird variabel verzinst und ist täglich verfügbar; eine Mindesteinlage gibt es nicht. So lässt sich das Konto flexibel nutzen, um beispielsweise Guthaben vom Girokonto auf ein Konto mit höheren Zinsen zu überweisen. Benötigt der Kunde das Geld dann doch für eine Anschaffung, überweist er einen bestimmten Betrag zurück auf sein Girokonto - dort steht es beispielsweise für Online-Transaktionen zur Verfügung.


Das Jugend-Tagesgeld ist eine sichere Geldanlage zum Sparen, denn auch für dieses gilt die Einlagensicherung der Bank. Minderjährige Kunden können sich das Geld oder den Zinsertrag nicht ohne Zustimmung auszahlen lassen; über den angelegten Betrag verfügen die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter.

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Was unterscheidet das Jugend-Tagesgeld vom normalen Tagesgeld?

Anders als beim normalen Tagesgeldkonto eröffnen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen das Jugend-Tagesgeld als Geldanlage-Konto für Kinder und Jugendliche. Sie können über das Konto verfügen. Erst am 18. Geburtstag des Minderjährigen geht der Betrag inklusive Zinsen auf den Nachwuchs über.

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Kann ich regelmäßig auf das Jugend-Tagesgeld sparen?

Ja, Sie können beispielsweise mit einem Dauerauftrag von Ihrem externen Referenzkonto auf das Jugend-Tagesgeldkonto sparen. Somit besteht die Möglichkeit, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum für das minderjährige Kind zu sparen.

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Wie kann ich ein Jugend-Tagesgeldkonto eröffnen?

Sollte Ihr minderjähriges Kind bereits ein Jugend-Festgeldkonto haben, besteht bereits ein Jugend-Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto. Die IBAN zu diesem Konto finden Sie im Online-Banking und können auf dieses Konto jederzeit Geld überweisen.

Als Neukunde von NIBC nutzen Sie unsere Online-Antragsstrecke, um ein Konto für Jugend-Tagesgeld zu eröffnen. Dabei weisen sich die gesetzlichen Vertreter mit dem PostIdent-Verfahren aus.

Beachten Sie bitte, dass Sie in dem Vertrag alle erforderlichen Daten des Kindes und der gesetzlichen Vertreter eintragen. Danach senden Sie die Daten per Klick auf den Button "Antrag absenden" an NIBC. Nur Eltern, die bislang noch keine Kunden von NIBC sind, und Kinder zwischen 16 und 18 Jahren müssen sich zusätzlich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimieren.

Ihre Benutzerkennung (NIBCode), PIN und TAN werden jeweils mit getrennter Post verschickt. Beide Eltern oder die gesetzlichen Vertreter erhalten jeweils einen eigenen NIBCode, eine PIN und TAN (bei SecureGo plus der Freischaltcode und bei sm@rtTAN plus die NIBCard). Nach Erhalt der PIN können Sie mit dieser und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibc.de nutzen.

Den gewünschten Betrag zur Anlage auf dem Jugend-Tagesgeld können Sie von Ihrem Girokonto auf das Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) überweisen. Die IBAN können Sie im Online-Banking unter der Personen- und Kontenübersicht und Details einsehen.

Das Kind oder der Jugendliche erhält keine eigenen Zugangsdaten für das Jugend-Tagesgeldkonto, da bis zur Volljährigkeit ausschließlich die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter über die Konten verfügen dürfen. Bei bestehenden NIBC Kunden werden die Konten des Minderjährigen der Benutzerkennung der gesetzlichen Vertreter automatisch zugeordnet.

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Ich bin allein sorgeberechtigt. Was muss ich bei der Eröffnung eines Jugend-Tagesgeldkontos beachten?

Nachdem Sie den Kontoeröffnungsantrag online ausgefüllt, sich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimiert und die Antragsunterlagen elektronisch an NIBC übertragen haben, senden Sie uns bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und, wenn der Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren alt ist, zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen, mit einem der folgenden Nachweise zu:

a) schriftliche Versicherung - sofern Sie als Mutter des Minderjährigen allein sorgeberechtigt sind und den Vater, der auf der Geburtsurkunde ausgewiesen ist, nie geheiratet haben.

b) Kopie des Gerichtsurteils - sofern Sie geschieden sind und das Gericht Ihnen das alleinige Sorgerecht zuerkannt hat.

c) Sterbeurkunde - sofern der andere Elternteil verstorben ist.

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Kann ich gleichzeitig ein Tagesgeldkonto für mein Kind und für mich eröffnen?

Nein, da die Kontoeröffnungsprozesse für Erwachsene und für Minderjährige getrennt ablaufen, ist das nicht möglich. Bitte eröffnen Sie in diesem Fall erst ein Tagesgeldkonto für sich selbst unter

Tagesgeldkonto

und anschließend ein Jugend-Tagesgeldkonto für Ihr Kind unter

Jugend-Tagesgeldkonto

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Kann ich ein Jugend-Tagesgeldkonto für mein minderjähriges Enkelkind eröffnen?

Nein, das ist leider nicht möglich, sofern Sie nicht der gesetzliche Vertreter für Ihr Enkelkind sind. Das Jugend-Tagesgeldkonto kann nur durch die oder den gesetzlichen Vertreter, i.d.R. die Eltern, eröffnet werden.

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Welche Referenzkontonummer soll ich im Kontoeröffnungsantrag für das Jugend-Tagesgeld angeben? Die der gesetzlichen Vertreter oder die des Minderjährigen?

Sie haben die Wahl: Entweder geben Sie Ihr Referenzkonto an oder das des Minderjährigen. Beide Varianten sind möglich.

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Ist die Eröffnung eines Jugend-Tagesgeldkontos möglich, wenn aktuell ein vom Gericht ernannter Vormund die gesetzliche Vertretung innehat?

Ja, das ist möglich. Der vom Gericht ernannte Vormund wird wie ein Elternteil behandelt.

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Was passiert, wenn für den Minderjährigen ein Vormund bestellt wird?

In diesem Fall erlöschen alle Vertretungs- und  Verfügungsrechte der bisherigen gesetzlichen Vertreter. Stattdessen wird der Vormund als gesetzlicher Vertreter geführt und in unseren Unterlagen vermerkt.

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Ich habe als gesetzlicher Vertreter eine andere Wohnanschrift als der Minderjährige. Kann ich trotzdem ein Jugend-Tagesgeldkonto eröffnen?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können bei der Kontoeröffnung verschiedene Adressen für den Minderjährigen und die gesetzlichen Vertreter angeben. Die Kommunikation in Bezug auf das Jugend-Tagesgeldkonto erfolgt bis zur Volljährigkeit ausschließlich über die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter.

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Welche Konten kann ich nach Eröffnung und Anlage eines Jugend-Tagesgeldkontos noch eröffnen?

Wenn Sie erstmals ein Jugend-Tagesgeldkonto für den Minderjährigen eröffnet haben, können Sie im Online-Banking-Bereich Jugend-Festgeldkonten im Namen des Minderjährigen eröffnen.

WICHTIG: Bitte achten Sie bei der Kontoanlage im Online-Banking darauf, dass Sie das Konto im Namen des Minderjährigen als des wirtschaftlich Berechtigten anlegen und nicht auf Ihren eigenen Namen, falls Sie auch Kunde bei NIBC sind.

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Wer muss den Kundenstammvertrag für das Jugend-Tagesgeldkonto anlegen?

Der Kundenstammvertrag für das Jugend-Tagesgeldkonto muss von allen gesetzlichen Vertretern elektronisch ausgefüllt und die Bedingungen akzeptiert werden. Die Zustimmung des Minderjährigen ist nicht erforderlich. Wurde er nicht von allen gesetzlichen Vertretern oder vom Minderjährigen elektronisch ausgefüllt, ist der Kundenstammvertrag ungültig und es kann kein Jugend-Tagesgeldkonto eröffnet werden.

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Wann muss der Kundenstammvertrag, den NIBC im Zuge der Volljährigkeit versendet, vom Minderjährigen unterschrieben werden?

NIBC versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag für den dann Volljährigen. Sobald uns der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag sowie die Legitimation des nun Volljährigen via PostIdent über die Deutsche Post vorliegen, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den Volljährigen. Wurde der Kundenstammvertrag vom Minderjährigen mit Datum vor dem 18. Geburtstag unterschrieben, werden die gesetzlichen Vertreter kontaktiert und aufgefordert, eine erneute Unterschrift des nun Volljährigen zu veranlassen.

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Was passiert, wenn der Kundenstammvertrag nach dem 18. Geburtstag des dann volljährigen Kontoinhabers nicht bei NIBC eingeht?

Sobald der Minderjährige volljährig wird, werden die Zugangsdaten der gesetzlichen Vertreter gesperrt, bis die neuen Unterlagen (Kundenstammvertrag, ggf. PostIdent-Legitimation) des nun Volljährigen vollständig vorliegen. Erst dann erhält der volljährige Kontoinhaber seine eigenen Zugangsdaten zu den Konten.

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Wann und wie kann ich über das Jugend-Tagesgeld verfügen?

Über das Online-Banking können Sie jederzeit über das Guthaben auf dem Jugend-Tagesgeldkonto des Minderjährigen verfügen. Überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag auf das hinterlegte Referenzkonto. Bitte beachten Sie aber, dass zu Ihrer Sicherheit Auszahlungen im Online-Banking nur bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag möglich sind.

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Wem gehört das Jugend-Tagesgeldkonto? Und wer darf darauf zugreifen?

Das Jugend-Tagesgeldkonto wird als Einzelkonto im Namen des Minderjährigen angelegt und von beiden gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kontoinhabers verwaltet und geführt. Es handelt sich um ein sogenanntes Oderkonto, d.h., beide gesetzlichen Vertreter sind bevollmächtigt, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit NIBC jeweils allein zu vertreten. Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen können also ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen.

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Ist es im Ausnahmefall möglich, dass der Minderjährige über das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen kann?

Nein, Minderjährige dürfen nie über das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen. Es dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen.

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Kann der Minderjährige der Vertretungs- und Verfügungsberechtigung durch die gesetzlichen Vertreter widersprechen?

Nein, das ist nicht möglich. Die Vertretungs- und Verfügungsberechtigung ist nicht genehmigungspflichtig, sondern wird automatisch bei Eröffnung eines Jugend-Tagesgeldkontos erteilt.

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Was muss ich beachten, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?

Mit dem 18. Geburtstag wird aus dem Minderjährigen ein Volljähriger und Ihre gesetzliche Vertretungsmacht fällt weg. Der gerade volljährig Gewordene ist dann allein befugt, über die Geldanlage zu verfügen. Die Zugangsdaten der Eltern zu dem Konto, wie PINs und TANs, verlieren ihre Gültigkeit, sofern Sie als Eltern oder gesetzliche Vertreter keine eigene Kundenbeziehung bei NIBC haben. Wir sind verpflichtet, auch die Ausweisdaten des jungen Erwachsenen aufzunehmen und schicken ihm oder ihr daher zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag zu. Dann muss nur noch die Legitimation via PostIdent über die Deutsche Post erfolgen. Sobald wir alle Unterlagen erhalten haben, verschicken wir die neuen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.

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Der Minderjährige ist volljährig geworden. Ich möchte trotzdem weiterhin eine Vollmacht haben, um über das Konto des nun Volljährigen zu verfügen.

Die Bank stellt nur Vollmachtsformulare für den Todesfall zur Verfügung. Der nun volljährige Kunde kann hier bspw. seine Eltern für den Todesfall bevollmächtigen. Gesetzliche Vertreter können, nachdem das Kind volljährig geworden ist, keinen Online-Zugriff mehr auf die Konten des Kindes erhalten. Grundsätzlich gilt natürlich, dass jeder Volljährige anderen Personen (z.B. Eltern) eine (General-)Vollmacht erteilen kann. Die Formalitäten für diese Vertretungsform besprechen Sie bitte mit unserem Kundenservice.

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Der Minderjährige ist zwischen 16 und 18 Jahren alt und ich möchte ein Jugend-Tagesgeldkonto eröffnen. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich. Ist der Minderjährige schon bei der Kontoeröffnung zwischen 16 und 18 Jahre alt, muss er sich allerdings mit Erhalt der Antragsunterlagen via PostIdent Verfahren bei der Deutschen Post legitimieren. Mit dem 18. Geburtstag fällt Ihre gesetzliche Vertretungsmacht weg. NIBC versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag. Sobald uns der von dem dann volljährigen Kontoinhaber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag vorliegt, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.

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Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.

Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.

Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat entsprechend der Einlagensicherung nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.

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Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?

Bei Jugend-Tagesgeldkonten werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Kontolöschung gutgeschrieben.

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Was kostet das Online-Banking bei NIBC?

Die Führung aller Konten sowie die Depotführung sind kostenfrei.

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Jugend-Festgeld

Was ist das Jugend-Festgeld?

Jugend-Festgeld (Jugend.Kapital.Konto) ist eine Alternative zum Sparbuch, wenn beispielsweise Eltern eine Geldanlage für ihre Kinder suchen. Das Geld wird mit einer bestimmten Laufzeit angelegt; dabei kommt ein Betrag von mindestens € 1.000 auf das Festgeldkonto. Der Betrag ist damit nicht flexibel wie beim Tagesgeld verfügbar, bringt im Vergleich zu einem Sparbuch aber einen höheren Zinsertrag.

Das Jugend-Festgeld ist eine sichere Geldanlage zum Sparen, denn auch für dieses gilt die Einlagensicherung der Bank. Minderjährige Kinder können sich das Geld oder den Zinsertrag nicht ohne Zustimmung auszahlen lassen; über den angelegten Betrag verfügen die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter.

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Was unterscheidet das Jugend-Festgeldkonto vom "normalen" Festgeld?

Anders als beim normalen Festgeldkonto eröffnen die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen das Jugend-Festgeld als Geldanlagekonto für Kinder und Jugendliche, in der Regel für die eigenen Kinder. Sie können über die Konten - das Jugend.Kapital.Konto und das automatisch angeschlossene kostenlose Tagesgeldkonto - verfügen. Erst am 18. Geburtstag des Minderjährigen geht der Betrag inklusive Zinsen auf den Nachwuchs über und die Bank zahlt die Geldanlage nach Ende der Laufzeit aus.

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Für wen ist das Jugend-Festgeld geeignet?

Die Geldanlage eignet sich für Eltern, die mehr Rendite für ihre Kinder wollen, als ein klassisches Sparbuch abwirft. Die Festgeld-Anlage wird für eine Laufzeit zwischen 2 und 10 Jahren und zu einem fixen Zins abgeschlossen. Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Anlage damit weniger flexibel, bringt aber höhere Zinsen. Das Jugend-Festgeld kann ab einer Mindestanlage von € 1.000 angelegt werden.

Wichtig: Bis zur Volljährigkeit des Kindes dürfen ausschließlich die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter über das Festgeld sowie das angeschlossene Tagesgeldkonto verfügen.

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Für wie lange kann ich Jugend-Festgeld anlegen?

Für das Jugend-Festgeld sind wie bei anderen Anlagen dieser Art Laufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren möglich. In der Regel gilt: Je länger Sie den Betrag von mindestens € 1.000 bei der Bank anlegen, desto höher der Zinssatz auf das Festgeld. Die verfügbaren Laufzeiten finden Sie in der Übersicht.

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Wie kann ich ein Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) eröffnen?

Gehen Sie auf der Internetseite zum Festgeldangebot und klicken Sie dort auf "Jugendfestgeldkonto eröffnen". Anschließend gelangen Sie in den Kontoantragsprozess, geben dort alle abgefragten Daten an und folgen den weiteren Schritten. Bitte beachten Sie, dass für die Eröffnung eines Jugendfestgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) in jedem Fall auch ein kostenloses Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) als Verrechnungskonto für den minderjährigen Kontoinhaber eröffnet wird.

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Wie eröffne ich ein Festgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) für meine Kinder?

Wenn Sie einen festen Betrag für Ihre Kinder sparen möchten, ist das Jugend-Festgeld eine geeignete Anlage. Als Interessent füllen Sie den Kontoeröffnungsantrag auf der Website unter Jugendfestgeldkonto aus. Beachten Sie bitte, dass Sie in den Vertrag alle erforderlichen Daten des Kindes und der gesetzlichen Vertreter eintragen. Danach senden Sie die Daten per Klick auf den Button "Antrag absenden" an NIBC und drucken den Kontoeröffnungsantrag mitsamt den Anlagen zum Vertrag aus. Nur Eltern, die bislang noch keine Kunden von NIBC sind, und Kinder zwischen 16 und 18 Jahren müssen sich zusätzlich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimieren. (www.nibc.de/postident)

NIBC erhält für die Eröffnung des Jugend-Festgelds folgende Unterlagen:

  • den von allen gesetzlichen Vertretern unterschriebenen Kontoeröffnungsantrag
  • das erfolgte PostIdent (bei Neukunden)
  • Ihre Ausweispapiere
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und, wenn das Kind zwischen 16 und 18 Jahren alt ist, zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Kindes

Ihre Benutzerkennung (NIBCode), PIN und TAN (bei SecureGo plus der Freischaltcode und bei sm@rtTAN plus die NIBCard) werden jeweils mit getrennter Post verschickt. Beide Eltern oder die gesetzlichen Vertreter erhalten jeweils einen eigenen NIBCode, eine PIN und TAN (bei SecureGo plus der Freischaltcode und bei sm@rtTAN plus die NIBCard). Nach Erhalt der PIN können Sie mit dieser und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibc.de nutzen.

Den Betrag zur Anlage auf dem Jugend-Festgeld von mindestens € 1.000 können Sie von Ihrem Girokonto auf das angeschlossene Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) überweisen. Die Kontonummer sehen Sie im Online-Banking-Portal ein. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, eröffnet NIBC das Festgeldkonto für den Minderjährigen (Jugend.Kapital.Konto).

Das Kind oder der Jugendliche erhält keine eigenen Zugangsdaten für das Tagesgeld- und das Festgeldkonto (Jugend.Zins.Konto und Jugend.Kapital.Konto), da bis zur Volljährigkeit ausschließlich die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter über die Konten verfügen dürfen. Bei bestehenden NIBC Kunden werden die Konten des Minderjährigen der Benutzerkennung der gesetzlichen Vertreter automatisch zugeordnet.

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Ich bin allein sorgeberechtigt. Was muss ich bei der Eröffnung eines Jugendfestgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) beachten?

Nachdem Sie den Kontoeröffnungsantrag online ausgefüllt, sich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimiert und die Antragsunterlagen elektronisch an NIBC übertragen haben, senden Sie uns bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und, wenn der Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren alt ist, zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen, mit einem der folgenden Nachweise zu:

a) schriftliche Versicherung - sofern Sie als Mutter des Minderjährigen allein sorgeberechtigt sind und den Vater, der auf der Geburtsurkunde ausgewiesen ist, nie geheiratet haben.

b) Kopie des Gerichtsurteils - sofern Sie geschieden sind und das Gericht Ihnen das alleinige Sorgerecht zuerkannt hat.

c) Sterbeurkunde - sofern der andere Elternteil verstorben ist.

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Kann ich gleichzeitig ein Festgeldkonto für mein Kind und für mich eröffnen?

Nein, da die Kontoeröffnungsprozesse für Erwachsene und für Minderjährige getrennt ablaufen, ist das nicht möglich. Bitte eröffnen Sie in diesem Fall erst ein Festgeldkonto für sich selbst unter

Festgeldkonto

und anschließend ein Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) für Ihr Kind unter

Jugendfestgeldkonto 

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Ich möchte ein Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) für mein minderjähriges Enkelkind eröffnen. Ist das möglich?

Nein, das ist leider nicht möglich, sofern Sie nicht der gesetzliche Vertreter für Ihr Enkelkind sind. Das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) kann nur durch die oder den gesetzlichen Vertreter, i.d.R. die Eltern, eröffnet werden.

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Welche Referenzkontonummer soll ich im Kontoeröffnungsantrag für das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) angeben? Die der gesetzlichen Vertreter oder die des Minderjährigen?

Sie haben die Wahl: Entweder geben Sie Ihr Referenzkonto an oder das des Minderjährigen. Beide Varianten sind möglich.

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Ist die Eröffnung eines Jugendfestgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) möglich, wenn aktuell ein vom Gericht ernannter Vormund die gesetzliche Vertretung innehat?

Ja, das ist möglich. Der vom Gericht ernannte Vormund wird wie ein Elternteil behandelt.

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Was passiert, wenn für den Minderjährigen ein Vormund bestellt wird?

In diesem Fall erlöschen alle Vertretungs- und  Verfügungsrechte der bisherigen gesetzlichen Vertreter. Stattdessen wird der Vormund als gesetzlicher Vertreter geführt und in unseren Unterlagen vermerkt.

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Ich habe als gesetzlicher Vertreter eine andere Wohnanschrift als der Minderjährige. Kann ich trotzdem ein Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) eröffnen?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können bei der Kontoeröffnung verschiedene Adressen für den Minderjährigen und die gesetzlichen Vertreter angeben. Die Kommunikation in Bezug auf das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) erfolgt bis zur Volljährigkeit ausschließlich über die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter.

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Welche Konten kann ich nach Eröffnung und Anlage eines Jugendfestgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) noch eröffnen?

Wenn Sie als Neu- oder Bestandskunde erstmals ein Jugendtagesgeldkonto oder Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) für den Minderjährigen eröffnet haben, können Sie im Online-Banking-Bereich weitere Jugendfestgeldkonten im Namen des Minderjährigen anlegen. Bitte achten Sie bei der Kontoanlage im Online-Banking-Bereich darauf, dass Sie das Konto im Namen des Minderjährigen als des wirtschaftlich Berechtigten anlegen und nicht auf Ihren eigenen Namen, falls Sie auch Kunde bei NIBC sind.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung eines Jugendkontos im Online-Banking-Bereich finden Sie hier:

Zur Anleitung

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Wer muss den Kundenstammvertrag für das Jugendfestgeldkonto anlegen?

Der Kundenstammvertrag für das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) muss von allen gesetzlichen Vertretern angelegt werden.

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Wer muss den Freistellungsauftrag für das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) unterschreiben?

Der Freistellungsauftrag für das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Die Unterschrift des Minderjährigen ist nicht erforderlich. Wurde er nicht von allen gesetzlichen Vertretern oder vom Minderjährigen unterschrieben, ist der Freistellungsauftrag ungültig.

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Was ist ein Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) und welchen Unterschied gibt es zum Festgeldkonto für Erwachsene?

Das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) ist ein Festgeldkonto für alle Personen unter 18 Jahren. Grundsätzlich gelten die gleichen Zinssätze wie beim Festgeldkonto für Erwachsene, jedoch sind beim Jugendfestgeldkonto nur Laufzeiten ab 2 Jahren möglich. Wie beim Festgeldkonto für Erwachsene wird beim Jugendfestgeldkonto auch ein entsprechendes kostenloses Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) als Verrechnungskonto eröffnet, soweit dieses nicht bereits vorhanden ist. 

Das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) wird als Einzelkonto im Namen des Minderjährigen angelegt und von beiden gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kontoinhabers verwaltet und geführt. Es handelt sich um ein sogenanntes Oderkonto, d.h., beide gesetzlichen Vertreter sind bevollmächtigt, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit NIBC jeweils allein zu vertreten. Diese Vollmacht kann jederzeit von einem der gesetzlichen Vertreter schriftlich widerrufen werden. Aufträge können danach bis zur nächsten Fälligkeit nur gemeinsam und nur in schriftlicher Form erteilt werden.

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Wem gehört das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto)? Und wer darf darauf zugreifen?

Das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) wird als Einzelkonto im Namen des Minderjährigen angelegt und von beiden gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kontoinhabers verwaltet und geführt. Es handelt sich um ein sogenanntes Oderkonto, d.h., beide gesetzlichen Vertreter sind bevollmächtigt, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit NIBC jeweils allein zu vertreten. Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen können also ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugendfestgeldkonto verfügen.

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Ist es im Ausnahmefall möglich, dass der Minderjährige über das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) verfügen kann?

Nein, Minderjährige dürfen nie über das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) verfügen. Es dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugendfestgeldkonto verfügen.

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Kann der Minderjährige der Vertretungs- und Verfügungsberechtigung durch die gesetzlichen Vertreter widersprechen?

Nein, das ist nicht möglich. Die Vertretungs- und Verfügungsberechtigung ist nicht genehmigungspflichtig, sondern wird automatisch bei Eröffnung eines Jugendfestgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) erteilt.

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Was muss ich beachten, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?

Mit dem 18. Geburtstag wird aus dem Minderjährigen ein Volljähriger, aus dem Jugend.Kapital.Konto wird ein Mehr.Kapital.Konto und Ihre gesetzliche Vertretungsmacht fällt weg. Der gerade volljährig Gewordene ist dann allein befugt, über die Geldanlage zu verfügen. Die Zugangsdaten der Eltern zu dem Konto verlieren ihre Gültigkeit. Wir sind verpflichtet, auch die Ausweisdaten des jungen Erwachsenen aufzunehmen und schicken ihm oder ihr daher zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag zu. Dann muss nur noch die Legitimation via PostIdent über die Deutsche Post erfolgen (www.nibc.de/postident). Sobald wir alle Unterlagen erhalten haben, verschicken wir die neuen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.

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Wann muss der Kundenstammvertrag, den NIBC im Zuge der Volljährigkeit versendet, vom Minderjährigen unterschrieben werden?

NIBC versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag für den dann Volljährigen. Sobald uns der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag sowie die Legitimation des nun Volljährigen via PostIdent über die Deutsche Post vorliegen, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den Volljährigen. Wurde der Kundenstammvertrag vom Minderjährigen mit Datum vor dem 18. Geburtstag unterschrieben, werden die gesetzlichen Vertreter kontaktiert und aufgefordert, eine erneute Unterschrift des nun Volljährigen zu veranlassen.

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Was passiert, wenn der Kundenstammvertrag nach dem 18. Geburtstag des dann volljährigen Kontoinhabers nicht bei NIBC eingeht?

Sobald der Minderjährige volljährig wird, werden die Zugangsdaten der gesetzlichen Vertreter gesperrt, bis die neuen Unterlagen (Kundenstammvertrag, ggf. PostIdent-Legitimation) des nun Volljährigen vollständig vorliegen. Erst dann erhält der volljährige Kontoinhaber seine eigenen Zugangsdaten zu den Konten.

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Der Minderjährige ist volljährig geworden. Ich möchte trotzdem weiterhin eine Vollmacht haben, um über das Konto des nun Volljährigen zu verfügen.

Die Bank stellt nur Vollmachtsformulare für den Todesfall zur Verfügung. Der nun volljährige Kunde kann hier bspw. seine Eltern für den Todesfall bevollmächtigen. Gesetzliche Vertreter können, nachdem das Kind volljährig geworden ist, keinen Online-Zugriff mehr auf die Konten des Kindes erhalten. Grundsätzlich gilt natürlich, dass jeder Volljährige anderen Personen (z.B. Eltern) eine (General-)Vollmacht erteilen kann. Die Formalitäten für diese Vertretungsform besprechen Sie bitte mit unserem Kundenservice.

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Der Minderjährige ist zwischen 16 und 18 Jahren alt und ich möchte ein Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) eröffnen und Festgeld mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren anlegen. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich. Ist der Minderjährige schon bei der Kontoeröffnung zwischen 16 und 18 Jahren alt, muss er sich allerdings mit Erhalt der Antragsunterlagen via PostIdent Verfahren bei der Deutschen Post legitimieren. Mit dem 18. Geburtstag wird aus dem Jugend.Kapital.Konto ein Mehr.Kapital.Konto und Ihre gesetzliche Vertretungsmacht fällt weg. NIBC versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag. Sobald uns der von dem dann volljährigen Kontoinhaber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag vorliegt, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.

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Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.

Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.

Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat entsprechend der Einlagensicherung nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.

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