Derzeit bereitet sich die NIBC Bank N.V., die „Muttergesellschaft“ von NIBC Direct, auf eine Übernahme durch Blackstone vor. Die Europäische Zentralbank (EZB) und die niederländische Zentralbank („De Nederlandse Bank“) haben ihre Genehmigung bereits erteilt, sodass die Akquisition voraussichtlich vor dem 31.12.2020 abgeschlossen sein wird.
Diese Übernahme hat keinerlei Konsequenzen für Ihre Einlagen. Diese werden weiterhin durch das niederländische Einlagensicherungssystem abgedeckt. Es sieht pro Sparer eine maximale Entschädigung von insgesamt Euro 100.000 pro Bank vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
Als Ergebnis der neuen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus möchten wir Sie über den Umgang der NIBC Direct mit diesem Thema informieren.
Natürlich können Sie unverändert einfach und schnell auf Ihre Konten und Ersparnisse zugreifen. Auch stehen Ihnen unsere Service Center Mitarbeiter weiterhin gerne zur Verfügung.
Die NIBC Direct trägt auch direkt dazu bei, die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu begrenzen. Hierzu wurden interne Maßnahmen ergriffen.
Ihr Geld unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese sehen pro Sparer eine maximale Entschädigung von insgesamt Euro 100.000 pro Bank vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
NIBC Direct unterhält kein Filialnetz und muss entsprechend keine Filialen schützen oder schließen. Des Weiteren hat sich NIBC Direct seit über 10 Jahren mit schlanken und schnellen Prozessen bewährt und die Kommunikationswege entsprechend auf die Kunden ausgerichtet. Die Mitarbeiter haben keinen physischen Kundenkontakt, sind aber für Sie weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr telefonisch unter 069 24437200. Wir bitten bei eventuell entstehenden längeren Wartezeiten aufgrund erhöhten Aufkommens um Verständnis.
NIBC Bank N.V. weist ein erfolgreiches Jahr und eine starke Kapital- und Liquiditätsposition auf. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.
Sie können sich gerne weiterhin an unser Service Center wenden.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr telefonisch unter 069 24437200.
Möglicherweise verlängern sich momentan die Wartezeiten, aber wir stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Dies kann mit einer Verteilung der Anrufe auf verschiedene Lokationen begründet sein.
Ein Depot ist eine digitale Sammelstelle bei Ihrer Bank, in der Sie Ihre Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere verwahren. Es ist jederzeit erreichbar, so dass Sie am Online-Trading teilnehmen können. Es ist immer mit einem NIBC Direct Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) als Verrechnungskonto verknüpft, auf das beispielsweise die Dividenden der Aktien fließen.
Als Kunde erreichen Sie Ihr Aktiendepot mit einer persönlichen Geheimzahl (PIN), um dort Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Damit Sie den Überblick behalten, listet das Depot alle Transaktionen auf - inklusive des aktuellen Werts der Wertpapiere im Aktienhandel. Gewinne oder Verluste werden ebenfalls angezeigt, so dass Sie Ihre Handelsstrategie ggf. anpassen können.
Das Wertpapierdepot selbst ist kostenlos. Lediglich für Transaktionen wie beispielsweise Aktienkauf fallen Gebühren an.
Um Geld für den Aktienkauf verfügbar zu machen oder Dividenden ausgezahlt zu bekommen, benötigen Sie ein Verrechnungskonto. NIBC Direct nutzt dafür das flexible, verzinste Tagesgeldkonto.
Für jede Order, die Sie an der Börse platzieren, fallen Gebühren an. Das gilt beispielsweise für Fonds, Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere. Bei NIBC Direct bewegen sich die Ordergebühren zwischen € 9,90 und € 44,90 - ein faires Angebot. Um herauszufinden, wie viel Geld Sie für eine Order zahlen, nutzen Sie bitte unseren Gebührenrechner Börsenorders.
Folgende Wertpapiere können Sie bei NIBC Direct handeln: Aktien, Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate, Genussscheine, Optionsscheine, Investmentfonds und ETFs.
Zur Eröffnung eines NIBC Direct Depots klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link und Sie werden direkt auf die Antragstrecke geleitet.
Als Verrechnungskonto wird unser kostenloses NIBC Direct Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) verwendet, das zu den aktuell gültigen Konditionen für Tagesgeld verzinst wird. Bei Tagesgeldkonten, die auch als Depotverrechnungskonto geführt werden, erfolgt die Berechnung und Gutschrift quartalsweise.
Gesetzliche Vorgaben verpflichten NIBC Direct, vor Ordererfassung die sogenannte Beurteilung der Angemessenheit durchzuführen. Grundlage hierfür sind Ihre Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen in den einzelnen Produktgruppen, die Sie bei Depoteröffnung oder bei einer späteren eigenen Neueinstufung zu diesen Themen angeben.
Nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat die Bank vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen von den Kunden Informationen über deren Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen (z.B. Kauf oder Verkauf von Wertpapieren) einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen für die Kunden beurteilen zu können.
Die Angaben liegen im Interesse des Kunden.
Erlangt die Bank die Informationen nicht, ist eine Beurteilung der Angemessenheit nicht möglich. Eventuelle Änderungen sollte der Kunde der Bank zeitnah mitteilen, damit die Daten aktualisiert werden können. Alle Angaben sind freiwillig. Alle Wertpapiere werden von der Bank in Risikoklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Wertpapiers kann sich im Einzelfall ändern.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Käufen eines Wertpapiers einen Warnhinweis bekommen, falls dessen Risikoklasse über Ihrer von der Bank eingestuften Risikoklasse liegt. Nach diesem Warnhinweis treffen Sie die Entscheidung darüber, ob Sie den Kauf trotzdem tätigen wollen. Somit haben Sie die volle Transparenz hinsichtlich des Risikos Ihrer Orderwünsche und können entsprechend handeln. Wenn Sie Ihre Erfahrungen und Kenntnisse nach einiger Zeit vertieft haben, können Sie eine erneute Risikoklasseneinstufung einreichen. Das entsprechende Dokument "Protokoll nach WpHG" finden Sie im Formularcenter.
Bitte senden Sie Ihre neue Einstufung vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
NIBC Direct
Postfach 41 07 40
76207 Karlsruhe
Alternativ können Sie Ihre Neueinstufung auch im Online-Banking-Bereich unter dem Reiter "Angebote" bei "Wertpapiere und Depot" mit "Hier geht es zu den Produkten" per Serviceauftrag ändern.
Entspricht die Risikoklasse der von Ihnen beauftragten Order nicht den von Ihnen im Formular „Angaben und Informationen zu Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen“ getätigten Angaben über Ihre Erfahrungen und Kenntnisse, so erhalten Sie im Online-Brokerage-Portal einen entsprechenden Hinweis. Wenn Sie Ihr Erfahrungsprofil anpassen möchten, können Sie Ihre Angaben laut WpHG-Formular jederzeit neu erfassen.
Sie finden das Formular auch hier in unserem Formularcenter.
Bitte senden Sie das Dokument unterschrieben an:
NIBC Direct
Postfach 41 07 40
76207 Karlsruhe
Alternativ können Sie Ihre Neueinstufung auch im Online-Banking-Bereich unter dem Reiter "Angebote" bei "Wertpapiere und Depot" mit "Hier geht es zu den Produkten" per Serviceauftrag ändern.
NIBC Direct sendet Ihnen automatisch einen Depotjahresauszug und die Jahressteuerbescheinigung über Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen jeweils zu Beginn des neuen Kalenderjahres für das abgelaufene Kalenderjahr zu.
Die Wertpapiere in Ihrem Depot (Einfach.Invest.Depot) werden gemäß § 34a WpHG als Sonderbestand getrennt verwahrt und zählen - im Gegensatz zu Einlagekonten - nicht zum Vermögen der Bank. In einem etwaigen Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere jederzeit herausverlangen oder Ihren Depotbestand auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Bank keine Sicherungsrechte zustehen. Somit ist es ausgeschlossen, dass der Wertpapierbestand von Kunden im Insolvenzfall zur Begleichung von Außenständen der Bank gegenüber Dritten verwendet wird. Als Sondervermögen ist Ihr Depot vor derartigen Fällen sicher.
Einlagekonten bei NIBC Direct, zu denen auch das Verrechnungskonto für das NIBC Direct Depot zählt, unterliegen den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung (Depositogarantiestelsel). Demnach hat jeder Sparer Anspruch auf Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag in Höhe von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Beratungsfreies Geschäft bedeutet, dass Sie als Kunde bei NIBC Direct Ihre Anlageentscheidungen selbst treffen. Eine Wertpapierberatung bietet NIBC Direct nicht an.
Ja, damit Sie noch näher am Börsengeschehen sind, bieten wir Ihnen als Depotinhaber kostenlose Realtime-Kurse der Börsenplätze Frankfurt am Main, Stuttgart und XETRA® an. Das ist bei anstehenden Anlageentscheidungen ein entscheidender Vorteil im Vergleich zu der sonst üblichen 15-minütigen Zeitverzögerung.
Für die Anpassung Ihrer persönlichen WpHG-Einstufung füllen Sie bitte die WpHG-Abfrage in Ihrem Online-Banking erneut aus und bestätigen Sie Ihre Eingaben mit einer TAN.
Alternativ können Sie das WpHG-Formular auch im Formularcenter herunterladen und am Bildschirm "elektronisch" ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben senden an:
NIBC Direct
Postfach 41 07 40
76207 Karlsruhe
Die meisten Fonds unserer Kooperationspartner können Sie mit einem Nachlass auf den regulären Aufgabeaufschlag erhalten. Weitere Informationen und eine Übersicht aller erhältlichen Fonds finden Sie im Online-Brokerage.
Ja, die meisten Fonds unserer Kooperationspartner können Sie mit einem Nachlass auf den regulären Ausgabeaufschlag erhalten. Weitere Informationen und eine Übersicht aller erhältlichen Fonds finden Sie im Online-Brokerage-Bereich.
Wenn Sie bereits ein Tagesgeldkonto als alleiniger Kontoinhaber bei NIBC Direct führen, wird dieses Konto ab Depoteröffnung als Ihr Verrechnungskonto geführt. Für gemeinsam geführte Tagesgeldkonten gilt: Falls Sie ein Gemeinschaftsdepot mit dem derzeitigen Mitkontoinhaber Ihres Tagesgeldkontos eröffnen möchten, wird Ihr derzeitiges Konto automatisch zum Verrechnungskonto Ihres Depots. Selbstverständlich gelten weiterhin die gleichen attraktiven Konditionen wie bisher für Ihr Tagesgeldkonto.
Wenn Sie ein Festgeldkonto als alleiniger Kontoinhaber führen, wird Ihr mit dem Festgeld- automatisch eröffnetes Tagesgeldkonto zu Ihrem Verrechnungskonto. Dasselbe gilt für Gemeinschaften, die zusammen auch ein Gemeinschaftsdepot eröffnen wollen. Das dem Festgeld- zugrunde liegende Tagesgeldkonto wird zum Verrechnungskonto.
Unter dem Reiter "Angebote" finden Sie den Menüpunkt "Wertpapiere und Depot". Über den Link "Hier geht es zu den Produkten" können Sie ganz bequem unter "Neues Depot eröffnen" Ihr erstes Einfach.Invest.Depot oder ein weiteres eröffnen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung eines Depots im Online-Banking-Bereich finden Sie hier.
Hinweis: Bei Gemeinschaften, die im Online-Banking-Bereich zusammen ein Gemeinschaftsdepot eröffnen wollen, müssen beide Depotantragsteller separat mit ihren individuellen Login-Daten die Antragstrecke durchlaufen und jeweils das Depot aktivieren.
Falls Sie mit einer Person ein Konto eröffnen möchten, die noch kein Kunde bei NIBC Direct ist oder ein NIBC Direct Produkt hat, auf das Sie keinen Zugriff haben, klicken Sie
hier, um ein Depot zu eröffnen.
Zur Eröffnung eines NIBC Direct Depots klicken Sie bitte auf den unten stehenden Button und Sie werden direkt auf die Antragstrecke geleitet.
Unter dem Reiter "Angebote" finden Sie den Menüpunkt "Wertpapiere und Depot". Über den Link "Hier geht es zu den Produkten" können Sie per Serviceauftrag unter "Depot aktivieren" ganz bequem Ihr Einfach.Invest.Depot aktivieren.
Dann müssen Sie nur noch Vor- und Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse eingeben, die Basisinformationen elektronisch anfordern und den Erhalt bestätigen. Sobald Ihr Depot aktiviert ist, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von unserem Kundenservice.
Ja, in Ihrer Produktübersicht sehen Sie nach erfolgreicher Eröffnung Ihres Depots über NIBC Direct (Mehr.Invest.Depot) ein Verrechnungskonto, das auf Ihrem Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) basiert. Ihr TAN-Verfahren können Sie gleichermaßen für Ihre Handelsaktivitäten nutzen.
Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto führen, können Sie mit dem zweiten Kontoinhaber auch ein Gemeinschaftsdepot eröffnen.
Gerne können Sie ein NIBC Direct Depot als Gemeinschaftsdepot führen. Wenn Sie ein Depot eröffnen möchten, klicken Sie bitte hier und Sie werden direkt in die Antragstrecke geleitet.
Wenn Sie ein Tagesgeld- oder ein Festgeldkonto bei NIBC Direct bereits gemeinschaftlich führen und gemeinschaftlich ein Depot eröffnen wollen, wird Ihr existierendes Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) automatisch zu Ihrem Verrechnungskonto. Als Kunden mit einem gemeinsamen Tages-, Fest- oder Kombigeldkonto können Sie Ihr Gemeinschaftsdepot ganz bequem in Ihrem Online-Banking-Account eröffnen.
Hinweis: Bei Gemeinschaften, die im Online-Banking zusammen ein Gemeinschaftsdepot eröffnen wollen, müssen beide Depotantragsteller separat mit ihren individuellen Login-Daten die Antragstrecke durchlaufen und jeweils das Depot aktivieren.
Falls Sie mit einer Person ein Konto eröffnen möchten, die noch kein Kunde bei NIBC Direct ist oder die über ein NIBC Direct Produkt verfügt, auf das Sie keinen Zugriff haben, klicken Sie auf den folgenden Button, um ein Depot zu eröffnen.
WICHTIG: Bei NIBC Direct führen Sie Ihr Gemeinschaftsdepot grundsätzlich als Oderdepot. Bitte beachten Sie, dass die niedrigere Risikoklasse der Gemeinschaft als Grundlage für Ordererfassungen dient. Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, dass bei einem Gemeinschaftsdepot beide Mitdepotinhaber je einen eigenen WpHG-Bogen einreichen.
Es ist möglich, dass offene Orders vorliegen. Gleichen Sie bitte in Ihrem "Orderbuch" ab, ob die betreffende Order noch den Status "offen" hat. Das bedeutet nicht, dass die Order nicht ausgeführt wird; es kommt lediglich zu einer Verzögerung. Insbesondere bei Fondsorders kann es aufgrund variierender Ausführungszeiten zu einer zeitlichen Abweichung zwischen Ordererteilung und -ausführung kommen.
Eine Übersicht der in Ihrem Depot verwahrten Wertpapiere ist jederzeit im Online-Brokerage-Bereich innerhalb Ihres Online-Banking-Accounts abrufbar. Melden Sie sich mit Ihrem NIBCode oder Alias sowie PIN an und klicken Sie dann auf Ihrer Online-Banking-Startseite auf das gewünschte Depot. Zudem erhalten Sie vierteljährlich einen Depotauszug mit den bewerteten Beständen in die elektronische Postbox.
Bereits unter MiFID I waren Banken und so auch NIBC Direct gefordert, eine Einstufung ihrer Kunden in verschiedene Anlegertypen vorzunehmen. MiFID II dehnt die Anforderungen des Anlegerschutzes auf sämtliche Kundenkategorien aus. NIBC Direct erbringt Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen ausschließlich für Privatkunden, die im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln.
Außerdem besteht die Anforderung, sämtliche an Kunden herausgegebene Informationen klar und verständlich zu gestalten.
Ja, bitte loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein. Unter Angebote > Depot > Abruf der aktuellen Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ können Sie unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Depotnummer die aktuelle Auflage der “Basisinformationen über Wertpapiere und andere Kapitalanlagen” abrufen.
Aufgrund MiFID II gibt es kein Protokoll nach Wertpapierhandelsgesetz mehr. Im beratungsfreien Geschäft von NIBC Direct werden im Rahmen des Depoteröffnungsverfahrens die Kenntnisse und Erfahrungen des Antragsstellers in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen abgefragt, um beurteilen zu können, ob die in Betracht gezogenen Produkte oder Dienstleistungen für den Kunden angemessen sind. Außerdem erfolgt die Einstufung als Privatkunde. Die Möglichkeit einer Heraufstufung vom Privatkunden zum professionellen Kunden besteht bei der Bank nicht.
NIBC Direct erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ausschließlich für Privatkunden, die im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln
Nein, NIBC Direct erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ausschließlich für Privatkunden, die in eigenem wirtschaftlichen Interesse handeln. Die Möglichkeit einer Heraufstufung vom Privatkunden zum professionellen Kunden besteht bei der Bank nicht.
PRIIPs sind Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte. Diese stellen wir Ihnen ab dem 1.1.2018 vor dem Erwerb eines entsprechenden PRIIP-Produkts im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Online-/Mobile Brokerage unter anderem im Erwerbsorder-Prozess nach Eingabe der entsprechenden WKN über den Textlink "Basisinformationsblatt (BIB)" kostenlos zur Verfügung.
Dieses können Sie von dort aus kostenlos aufrufen und auf einem Datenträger speichern. Ab dem 3. Januar 2018 stellen wir Ihnen zudem die „Kosteninformation gemäß § 63 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz“ vor jeder Ordererteilung (Erwerb und Veräußerung) zur Verfügung.
Eine Mobile-Banking-App / Brokerage-App
(Applikation) ermöglicht auch unterwegs den Zugriff auf ein Bankkonto bzw. ein Depot. Je nach Funktionsumfang der App besteht dabei die Möglichkeit, sich den Kontostand, Umsätze oder Depotbestände anzeigen zu lassen und Überweisungen und Orders durchzuführen.
Mit der Einfach.Mehr.App haben NIBC Direct Kunden ihre Konten stets im Überblick und können sogar Überweisungen mittels SecureGo oder smartTAN plus-Verfahren durchführen. Dank Multibankenfähigkeit gilt dies auch für Konten anderer Banken, die den HBCI-/FinTS-Standard unterstützen.
Alle Funktionen der Einfach.Mehr.App im Überblick:
Die Einfach.Mehr.App ist kostenlos und kann im Apple Store oder im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden.
Die Einfach.Mehr.App wird derzeit für das iPhone und den iPod touch (ab Version 10.0) und für Android-Endgeräte (ab Version 5.0) angeboten. Bitte beachten Sie, dass die App nicht für die Nutzung mit Android-basierten Tablet-Computern optimiert ist. Das bedeutet, dass die Darstellung auf einem solchen Endgerät leicht verpixelt sein kann. Die Funktionen der App sind davon aber nicht betroffen und sie sind somit einwandfrei. Darüber hinaus benötigen Sie mindestens ein Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) bei NIBC Direct, um die App nutzen zu können.
Die Einfach.Mehr.App unterstützt derzeit ausschließlich das Betriebssystem iOS von Apple (ab Version 10.0) und das Google-Betriebssystem Android (ab Version 5.0). Eine Unterstützung weiterer Betriebssysteme ist in Planung. Ein genauer Termin kann leider nicht genannt werden.
Mit der für Smartphones angebotenen Version der Einfach.Mehr.App können Überweisungen mittels SecureGo oder smartTAN plus-Verfahren durchgeführt werden. Das mobileTAN-Verfahren ist zur Durchführung von TAN-pflichtigen Vorgängen mit der Einfach.Mehr.App aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Dies ist damit begründet, dass ein Smartphone mit Mobilfunkempfang das Sicherheitsmerkmal des mobileTAN-Verfahrens umgehen würde, und zwar mit der Bereitstellung der mobileTAN über einen zweiten Kanal, das Mobiltelefon.
Als Kunde, der ausschließlich das mobileTAN-Verfahren nutzt, können Sie zwar Ihre Konten einsehen, aber keine Transaktionen tätigen. Das SecureGo-Verfahren und das smartTAN plus-Verfahren können Sie jederzeit im Online-Banking beantragen.
Die Einfach.Mehr.App entspricht denselben hohen Sicherheitsanforderungen wie denen fürs Online-Banking bei NIBC Direct. Darüber hinaus ist die Durchführung von Transaktionen (Überweisungen / Orders) mit der für Smartphones angebotenen Einfach.Mehr.App mittels SecureGo oder smartTAN plus-Verfahren möglich.
Apple Store
iPhone-/ und iPad-App
Google Play Store
Android-App
Ja, über das Mobile Brokerage können Sie auch Ihr Wertpapierdepot über die Einfach.Mehr.App verwalten. Sie können Orders aufgeben, Ihre Depotübersicht und Ihr Orderbuch einsehen und sich über aktuelle Kurse und Börsennachrichten informieren.
Das Mobile Brokerage steht allen Kunden, die ein Wertpapierdepot bei der NIBC Direct haben, zur Verfügung. Wenn Sie die Funktion des Mobile Brokerage in der Einfach.Mehr.App dennoch nicht sehen können, schauen Sie bitte auf Ihrem mobilen Endgerät nach, ob es zwischenzeitlich ein Update für die App gab und führen dieses durch. Das Mobile Brokerage ist eine Ergänzung der bestehenden App und wird durch ein Update zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Einfach.Mehr.App finden Sie auf unserer Internetseite unter:
https://www.nibcdirect.de/services/apps
oder im
Apple Store
bzw. im
Google Play Store
Die Bank wurde als Nationale Investeringsbank gegründet und ist nach dem Erwerb durch zwei große Pensionsfonds Ende der 90er Jahre in NIB Capital umfirmiert worden. Nach einem weiteren Gesellschafterwechsel im Jahre 2005 wurde aus NIB Capital NIBC.
Die Höhe der Zinsen orientiert sich an verschiedenen Referenzzinssätzen.
In den Niederlanden und in Belgien herrscht unter anderem eine andere Markt- und Wettbewerbssituation als in Deutschland. Je nach aktueller Marktlage kann der niederländische oder der belgische Zinssatz also über oder unter dem von NIBC Direct in Deutschland liegen.
Zu Ihrer Sicherheit haben wir Auszahlungen von Ihrem Tagesgeldkonto durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto im Online-Banking auf einen Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag festgelegt.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dieses Limit per legitimierter Mitteilung im Online-Banking anzupassen. Die Anpassung wird innerhalb eines Bankarbeitstages umgesetzt.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Die NIBC Bank N.V. ist eine niederländische Bank. NIBC Direct ist die Marke, unter der die NIBC Bank N.V. in den Niederlanden, in Belgien und in Deutschland das Online-Banking-Geschäft betreibt. Hintergrund: NIBC war - 1945 gegründet - bis 1999 eine teilweise staatliche Organisation, ähnlich der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Deutschland. Heute ist NIBC eine in Nordwesteuropa führende Bank mit weltweitem Vertriebsnetzwerk, die ihren meist mittelständischen Kunden integrierte Finanzierungslösungen anbietet. Weitere Informationen zur NIBC Bank N.V. erhalten Sie unter: www.nibc.com
Die Muttergesellschaft der NIBC Bank ist die NIBC Holding N.V. Hinter der NIBC Holding N.V. steht ein Gesellschafterkonsortium. Der größte Einzelgesellschafter ist J. C. Flowers & Co. LLC.
Phishing ist der kriminelle Versuch, mittels gefälschter Webseiten an Ihre Zugangsdaten für das Online-Banking zu gelangen. Meist erhalten Sie dabei eine E-Mail, in der Sie angeblich von Ihrer Bank dazu aufgefordert werden, Ihre Bankdaten, Passwörter und TANs einzugeben. Mit diesen Daten könnten Fremde Überweisungen von Ihrem Konto tätigen.
NIBC wird Sie jedoch niemals per E-Mail oder telefonisch dazu auffordern, Ihre Passwörter wie z.B. Ihre PIN oder TAN anzugeben.
Als Kunde sind Sie zu einem sorgsamen Umgang mit NIBCode, PIN und TANs verpflichtet. Eine besondere Versicherung für Schäden gibt es nicht. Allerdings haben wir bei der Auswahl der Systeme auf größtmögliche Sicherheitsvorkehrungen geachtet. So können bspw. Überweisungen vom Tagesgeldkonto nur auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto vorgenommen werden und hier muss der Kontoinhaber identisch mit dem Kontoinhaber der NIBC sein.
Bitte beachten Sie hierzu die Sicherheitshinweise auf dieser Seite: https://www.onlinebanking-nibcdirect.de/banking-privatehilfe/entry?&id=sicherheitshinweise&style=bvr2014
Die kostenlosen Konten Flex30 / Flex60 / Flex90 (Mehr.Flex.Konto) sind eine Geldanlage, die den Kunden höhere Zinsen als beim Tagesgeld bei gleichzeitig wählbarer Flexibilität bietet. Das Geld wird von der Bank zu einem variablen Zinssatz verzinst und mit einer vom Kunden frei wählbaren Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) von 30, 60 oder 90 Tagen angelegt. Der Anleger kann damit in einem selbstgewählten Zeitraum zwar nicht frei über das Geld verfügen, jedoch erhält er im Gegenzug höhere Zinsen als beim sofort verfügbaren Tagesgeldkonto.
Bei den Konten Flex30 / Flex60 / Flex90 bindet sich der Anleger über einen unbestimmten Zeitraum an das Angebot seiner Bank. Das bedeutet, er kann nur nach Ablauf der vereinbarten Frist von 30, 60 oder 90 Tagen ganz oder teilweise über den Anlagebetrag verfügen. Im Vergleich zum Tagesgeldkonto gelten für Anlagen mit Flex30 / Flex60 / Flex90 höhere Zinsen. Diese Zinsen sind in der Regel höher, wenn eine längere Verfügungsfrist vereinbart wurde. Entsprechend geringer fällt der Zinssatz bei kurzen Verfügungsfristen aus. Mit einer maximalen Verfügungsfrist von 90 Tagen bleibt der Anleger sehr flexibel verglichen mit einem normalen Festgeldkonto.
Sie haben bereits ein Konto bei uns? Als Kunde der NIBC Direct eröffnen Sie problemlos ein Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto im Online-Banking.
Wählen Sie unter dem Punkt „Angebote“ das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto mit den gewünschten Konditionen bzw. der Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) aus. Anschließend werden Sie zum Antragsprozess weitergeleitet und vervollständigen Ihre Angaben. Hier können Sie wählen, ob Sie Ihr externes Referenzkonto oder Ihr bestehendes NIBC Direct Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto hinterlegen möchten. Den Auftrag zur Eröffnung eines Flex30 / Flex60 / Flex90 Kontos bestätigen Sie mit der Eingabe der TAN durch die SecureGo-App, eine mobileTAN oder die smartTAN plus. Die Antwort der Bank erhalten Sie innerhalb weniger Tage in Ihrer elektronischen Postbox. Sie können sodann Ihren Anlagebetrag ganz einfach auf Ihr neues Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto überweisen.
Sollten Sie noch kein Kunde von NIBC Direct sein, nutzen Sie bitte unsere Antragsstrecke, um ein Konto zu eröffnen.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Wahl des Produktes. Die Kündigungsfrist beträgt beim Flex30 Konto 30 Tage, beim Flex60 Konto 60 Tage und beim Flex90 Konto 90 Tage.
Wir bitten Sie, das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto per legitimierter Mitteilung im Online-Banking ganz oder teilweise zu kündigen. Alternativ können Sie per Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Der gekündigte Betrag wird entsprechend der von Ihnen gewählten Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) nach Ablauf von 30, 60 oder 90 Tagen auf Ihr angegebenes Verrechnungskonto überwiesen.
Ja, Sie können auch eine Teilverfügung vornehmen. Hierzu wählen Sie bei der Kündigung einfach den Betrag aus, den Sie kündigen möchten. Der restliche Betrag bleibt auf dem Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto weiterhin bestehen.
Ihr Mehr.Flex.Konto können Sie online kündigen. Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten in Ihren persönlichen Online-Banking Bereich ein.
Öffnen Sie dann den Menüpunkt „Banking“ und wählen Sie „Angebote“ aus. Dort finden Sie unter dem Punkt „Services“ die Möglichkeit zur „Kündigung Mehr.Flex.Konto“.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Das NIBC Direct Festgeld ist eine Geldanlage, für die Laufzeit und Zins festgelegt sind. Der Anleger kann damit in einem bestimmten Zeitraum zwar nicht frei über das Geld verfügen, im Gegenzug erhält er jedoch höhere Zinsen als bei kurzfristig verfügbaren Konten: Im Vergleich zum Tagesgeld ist das Festgeld also weniger flexibel, die Verzinsung jedoch macht das Angebot attraktiv.
Wie der Name Festgeld bereits sagt, bindet sich der Anleger mit einem solchen Konto über einen bestimmten Zeitraum an das Angebot seiner Bank. Das bedeutet, er kann vor Ende der Laufzeit nicht bzw. nur nach einer Kündigungsfrist über den Anlagebetrag verfügen. Im Vergleich zum Sparbuch oder zum Tagesgeldkonto gelten für Anlagen mit Festgeld meist höhere Zinsen. Diese Zinsen sind in der Regel höher, wenn eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Entsprechend geringer fällt der Zinssatz bei kurzen Laufzeiten aus.
Übrigens gilt ein einmal vereinbarter Zins beim Festgeldkonto über die gesamte Laufzeit, während er sich beim Tagesgeld nach Marktlage ändert.
Sie haben bereits ein Konto bei uns? Als Kunde der NIBC Direct eröffnen Sie problemlos ein Festgeldkonto im Online-Banking. Dazu benötigen Sie lediglich die Kontonummer Ihres Tagesgeldkontos, das Sie als Verrechnungskonto nutzen. Dort sollte der Anlagebetrag zur Verfügung stehen.
Im Online-Banking unter dem Punkt Angebote wählen Sie das Festgeld mit den gewünschten Konditionen bzw. der Laufzeit aus. Anschließend werden Sie zum Antragsprozess weitergeleitet und vervollständigen Ihre Angaben.
Den Auftrag für das Festgeldkonto bestätigen Sie mit der Eingabe der TAN durch die SecureGo-App, eine mobileTAN oder die smartTAN plus. Die Antwort der Bank erhalten Sie innerhalb weniger Tage in der elektronischen Postbox.
Sollten Sie noch kein Kunde von NIBC Direct sein, nutzen Sie bitte unsere Antragsstrecke, um ein Konto zu eröffnen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Tagesgeld, Festgeld bzw. Termingeld und den Flex30-, Flex60- und Flex90-Konten.
Wir bitten Sie, das Festgeld (bei automatischer Wiederanlage/Prolongation) 3 Werktage vor der Wiederanlage per autorisierter Nachricht im Online-Banking zu kündigen.
Bei Tagesgeld werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Kontolöschung gutgeschrieben. Bei Festgeld mit Laufzeiten von unter einem Jahr werden die Zinsen bei Laufzeitende gutgeschrieben. Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr erfolgt die Zinsgutschrift zum Jahresultimo.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Das Jugend-Tagesgeld ist ein Tagesgeldkonto, welches für Minderjährige angelegt werden kann. Unter Tagesgeld versteht man einen Betrag, den der Kunde einer Bank auf ein entsprechendes Guthabenkonto einzahlt. Die Geldanlage wird variabel verzinst und ist täglich verfügbar; eine Mindesteinlage gibt es nicht. So lässt sich das Konto flexibel nutzen, um beispielsweise Guthaben vom Girokonto auf ein Konto mit höheren Zinsen zu überweisen. Benötigt der Kunde das Geld dann doch für eine Anschaffung, überweist er einen bestimmten Betrag zurück auf sein Girokonto - dort steht es beispielsweise für Online-Transaktionen zur Verfügung.
Das Jugend-Tagesgeld ist eine sichere Geldanlage zum Sparen, denn auch für dieses gilt die Einlagensicherung der Bank. Minderjährige Kunden können sich das Geld oder den Zinsertrag nicht ohne Zustimmung auszahlen lassen; über den angelegten Betrag verfügen die Eltern oder andere gesetzlicher Vertreter.
Anders als beim normalen Tagesgeldkonto eröffnen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen das Jugend-Tagesgeld als Geldanlage-Konto für Kinder und Jugendliche. Sie können über das Konto verfügen. Erst am 18. Geburtstag des Minderjährigen geht der Betrag inklusive Zinsen auf den Nachwuchs über.
Ja, Sie können beispielsweise mit einem Dauerauftrag von Ihrem externen Referenzkonto auf das Jugend-Tagesgeldkonto sparen. Somit besteht die Möglichkeit, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum für das minderjährige Kind zu sparen.
Sollte Ihr minderjähriges Kind bereits ein Jugend-Festgeldkonto haben, besteht bereits ein Jugend-Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto. Die IBAN zu diesem Konto finden Sie im Online-Banking und können auf dieses Konto jederzeit Geld überweisen.
Als Neukunde von NIBC Direct nutzen Sie unsere Online-Antragsstrecke, um ein Konto für Jugend-Tagesgeld zu eröffnen. Dabei weisen sich die gesetzlichen Vertreter mit dem PostIdent-Verfahren aus.
Beachten Sie bitte, dass Sie in dem Vertrag alle erforderlichen Daten des Kindes und der gesetzlichen Vertreter eintragen. Danach senden Sie die Daten per Klick auf den Button "Antrag absenden" an NIBC Direct. Nur Eltern, die bislang noch keine Kunden von NIBC Direct sind, und Kinder zwischen 17 und 18 Jahren müssen sich zusätzlich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimieren.
Ihre Benutzerkennung (NIBCode), PIN und TAN (bei mobileTAN und SecureGo der Freischaltcode und bei smartTAN plus die NIBCard) werden jeweils mit getrennter Post verschickt. Beide Eltern oder die gesetzlichen Vertreter erhalten jeweils einen eigenen NIBCode, eine PIN und TAN (bei mobileTAN und SecureGo der Freischaltcode und bei smartTAN plus die NIBCard). Nach Erhalt der PIN können Sie mit dieser und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibcdirect.de nutzen. Bitte beachten Sie, dass mit der Erstanmeldung im Online-Banking-Bereich eine Änderung Ihrer PIN erforderlich ist. Weitere Informationen zur Erst-PIN-Änderung finden Sie in unseren FAQs unter "Wieso benötige ich beim ersten Anmelden im Online-Banking-Bereich schon eine TAN?".
Den gewünschten Betrag zur Anlage auf dem Jugend-Tagesgeld können Sie von Ihrem Girokonto auf das Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) überweisen. Die IBAN können Sie im Online-Banking unter der Personen und Kontenübersicht und Details einsehen.
Das Kind oder der Jugendliche erhält keine eigenen Zugangsdaten für das Jugend-Tagesgeldkonto, da bis zur Volljährigkeit ausschließlich die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter über die Konten verfügen dürfen. Bei bestehenden NIBC Direct Kunden werden die Konten des Minderjährigen der Benutzerkennung der gesetzlichen Vertreter automatisch zugeordnet.
Nachdem Sie den Kontoeröffnungsantrag online ausgefüllt, sich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimiert und die Antragsunterlagen elektronisch an NIBC Direct übertragen haben, senden Sie uns bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mit einem der folgenden Nachweise zu:
a) schriftliche Versicherung - sofern Sie als Mutter des Minderjährigen allein sorgeberechtigt sind und den Vater, der auf der Geburtsurkunde ausgewiesen ist, nie geheiratet haben.
b) Kopie des Gerichtsurteils - sofern Sie geschieden sind und das Gericht Ihnen das alleinige Sorgerecht zuerkannt hat.
c) Sterbeurkunde - sofern der andere Elternteil verstorben ist.
Nein, da die Kontoeröffnungsprozesse für Erwachsene und für Minderjährige getrennt ablaufen, ist das nicht möglich. Bitte eröffnen Sie in diesem Fall erst ein Tagesgeldkonto für sich selbst unter
Tagesgeldkonto
und anschließend ein Jugend-Tagesgeldkonto für Ihr Kind unter
Jugend-Tagesgeldkonto
Nein, das ist leider nicht möglich, sofern Sie nicht der gesetzliche Vertreter für Ihr Enkelkind sind. Das Jugend-Tagesgeldkonto kann nur durch die oder den gesetzlichen Vertreter, i.d.R. die Eltern, eröffnet werden.
In diesem Fall erlöschen alle Verfügungsrechte der bisherigen gesetzlichen Vertreter. Stattdessen wird der Betreuer als gesetzlicher Vertreter geführt und in unseren Unterlagen vermerkt.
Ja, das ist problemlos möglich. Sie können bei der Kontoeröffnung verschiedene Adressen für den Minderjährigen und die gesetzlichen Vertreter angeben. Die Kommunikation in Bezug auf das Jugend-Tagesgeldkonto erfolgt bis zur Volljährigkeit ausschließlich über die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter.
Wenn Sie erstmals ein Jugend-Tagesgeldkonto für den Minderjährigen eröffnet haben, können Sie im Online-Banking-Bereich Jugend-Festgeldkonten im Namen des Minderjährigen eröffnen.
WICHTIG: Bitte achten Sie bei der Kontoanlage im Online-Banking darauf, dass Sie das Konto im Namen des Minderjährigen als des wirtschaftlich Berechtigten anlegen und nicht auf Ihren eigenen Namen, falls Sie auch Kunde bei NIBC Direct sind.
Der Kundenstammvertrag für das Jugend-Tagesgeldkonto muss von allen gesetzlichen Vertretern elektronisch ausgefüllt und die Bedingungen akzeptiert werden. Die Zustimmung des Minderjährigen ist nicht erforderlich. Wurde er nicht von allen gesetzlichen Vertretern oder vom Minderjährigen elektronisch ausgefüllt, ist der Kundenstammvertrag ungültig und es kann kein Jugend-Tagesgeldkonto eröffnet werden.
NIBC Direct versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag für den dann Volljährigen. Sobald uns der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag vorliegt, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den Volljährigen. Wurde der Kundenstammvertrag vom Minderjährigen mit Datum vor dem 18. Geburtstag unterschrieben, werden die gesetzlichen Vertreter kontaktiert und aufgefordert, eine erneute Unterschrift des nun Volljährigen zu veranlassen.
Sobald der Minderjährige volljährig wird, werden die Zugangsdaten der gesetzlichen Vertreter gesperrt, bis die neuen Unterlagen (Kundenstammvertrag, ggf. PostIdent-Legitimation) des nun Volljährigen vollständig vorliegen. Erst dann erhält der volljährige Kontoinhaber seine eigenen Zugangsdaten zu den Konten.
Über das Online-Banking können Sie jederzeit über das Guthaben auf dem Jugend-Tagesgeldkonto des Minderjährigen verfügen. Überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag auf das hinterlegte Referenzkonto. Bitte beachten Sie aber, dass zu Ihrer Sicherheit Auszahlungen im Online-Banking nur bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag möglich sind.
Das Jugend-Tagesgeldkonto wird als Einzelkonto im Namen des Minderjährigen angelegt und von beiden gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kontoinhabers verwaltet und geführt. Es handelt sich um ein sogenanntes Oderkonto, d.h., beide gesetzlichen Vertreter sind bevollmächtigt, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit NIBC Direct jeweils allein zu vertreten. Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen können also ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen.
Nein, Minderjährige dürfen nie über das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen. Es dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen.
Nein, das ist nicht möglich. Die Vertretungs- und Verfügungsberechtigung ist nicht genehmigungspflichtig, sondern wird automatisch bei Eröffnung eines Jugend-Tagesgeldkontos erteilt.
Aus rechtlichen Gründen haben nur Sie als gesetzlicher Vertreter Zugriff auf das Jugend-Tagesgeldkonto. Der Minderjährige ist nicht berechtigt, Kontotransaktionen durchzuführen. Bitte verwenden Sie als einer der gesetzlichen Vertreter für SecureGo oder mobileTAN-Vorgänge nur Ihre eigene Handynummer.
Mit dem 18. Geburtstag wird aus dem Minderjährigen ein Volljähriger und Ihre gesetzliche Vertretungsvollmacht fällt weg. Der gerade volljährig Gewordene ist dann allein befugt, über die Geldanlage zu verfügen. Die Zugangsdaten der Eltern zu dem Konto, wie PINs und TANs, verlieren ihre Gültigkeit, sofern Sie als Eltern oder gesetzliche Vertreter keine eigene Kundenbeziehung bei NIBC Direct haben. Wir sind verpflichtet, auch die Ausweisdaten des jungen Erwachsenen aufzunehmen und schicken ihm oder ihr daher zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag zu. Dann muss nur noch die Legitimation via PostIdent über die Deutsche Post erfolgen. Sobald wir alle Unterlagen erhalten haben, verschicken wir die neuen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.
Ja, das ist möglich. Ist der Minderjährige schon bei der Kontoeröffnung zwischen 17 und 18 Jahre alt, muss er sich allerdings mit Erhalt der Antragsunterlagen via PostIdent Verfahren bei der Deutschen Post legitimieren. Mit dem 18. Geburtstag fällt Ihre gesetzliche Vertretungsmacht weg. NIBC Direct versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag. Sobald uns der von dem dann volljährigen Kontoinhaber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag vorliegt, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat entsprechend der Einlagensicherung nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Jugend-Festgeld (Jugend.Kapital.Konto) ist eine Alternative zum Sparbuch, wenn beispielsweise Eltern eine Geldanlage für ihre Kinder suchen. Das Geld wird mit einer bestimmten Laufzeit angelegt; dabei kommt ein Betrag von mindestens € 1.000 auf das Festgeldkonto. Der Betrag ist damit nicht flexibel wie beim Tagesgeld verfügbar, bringt im Vergleich zu einem Sparbuch aber einen höheren Zinsertrag.
Das Jugend-Festgeld ist eine sichere Geldanlage zum Sparen, denn auch für dieses gilt die Einlagensicherung der Bank. Minderjährige Kinder können sich das Geld oder den Zinsertrag nicht ohne Zustimmung auszahlen lassen; über den angelegten Betrag verfügen die Eltern oder andere gesetzlicher Vertreter.
Anders als beim normalen Festgeldkonto eröffnen die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen das Jugend-Festgeld als Geldanlage Konto für Kinder und Jugendliche, in der Regel für die eigenen Kinder. Sie können über die Konten - das Jugend.Kapital.Konto und das automatisch angeschlossene kostenlose Tagesgeldkonto - verfügen. Erst am 18. Geburtstag des Minderjährigen geht der Betrag inklusive Zinsen auf den Nachwuchs über und die Bank zahlt die Geldanlage nach Ende der Laufzeit aus.
Die Geldanlage eignet sich für Eltern, die mehr Rendite für ihre Kinder wollen, als ein klassisches Sparbuch abwirft. Die Festgeld-Anlage wird für eine Laufzeit zwischen 2 und 10 Jahren und zu einem fixen Zins abgeschlossen. Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Anlage damit weniger flexibel, bringt aber höhere Zinsen. Das Jugend-Festgeld kann ab einer Mindestanlage von € 1.000 angelegt werden.
Wichtig: Bis zur Volljährigkeit des Kindes dürfen ausschließlich die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter über das Festgeld sowie das angeschlossene Tagesgeldkonto verfügen.
Für das Jugend-Festgeld sind wie bei anderen Anlagen dieser Art Laufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren möglich. In der Regel gilt: Je länger Sie den Betrag von mindestens € 1.000 bei der Bank anlegen, desto höher der Zinssatz auf das Festgeld. Die verfügbaren Laufzeiten finden Sie in der Übersicht.
Gehen Sie auf der Internetseite zum Festgeldangebot unter
https://www.nibcdirect.de/produkte/sparen-anlegen/jugend-festgeld.aspx und klicken Sie dort auf "Jugendfestgeldkonto eröffnen". Anschließend gelangen Sie in den Kontoantragsprozess, geben dort alle abgefragten Daten an und folgen den weiteren Schritten. Bitte beachten Sie, dass für die Eröffnung eines Jugendfestgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) in jedem Fall auch ein kostenloses Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) als Verrechnungskonto für den minderjährigen Kontoinhaber eröffnet wird.
Wenn Sie einen festen Betrag für Ihre Kinder sparen möchten, ist das Jugend-Festgeld eine geeignete Anlage. Als Interessent füllen Sie den Kontoeröffnungsantrag auf der Website unter Jugendfestgeldkonto aus. Beachten Sie bitte, dass Sie in den Vertrag alle erforderlichen Daten des Kindes und der gesetzlichen Vertreter eintragen. Danach senden Sie die Daten per Klick auf den Button "Antrag absenden" an NIBC Direct und drucken den Kontoeröffnungsantrag mitsamt den Anlagen zum Vertrag aus. Nur Eltern, die bislang noch keine Kunden von NIBC Direct sind, und Kinder zwischen 17 und 18 Jahren müssen sich zusätzlich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimieren. (www.nibcdirect.de/postident)
NIBC Direct erhält für die Eröffnung des Jugend-Festgelds folgende Unterlagen:
Ihre Benutzerkennung (NIBCode), PIN und TAN (bei mobileTAN und SecureGO der Freischaltcode und bei smartTAN plus die NIBCard) werden jeweils mit getrennter Post verschickt. Beide Eltern oder die gesetzlichen Vertreter erhalten jeweils einen eigenen NIBCode, eine PIN und TAN (bei mobileTAN und SecureGo der Freischaltcode und bei smartTAN plus die NIBCard). Nach Erhalt der PIN können Sie mit dieser und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibcdirect.de nutzen. Bitte beachten Sie, dass mit der Erstanmeldung im Online-Banking-Bereich eine Änderung Ihrer PIN erforderlich ist. Weitere Informationen zur Erst-PIN-Änderung finden Sie in unseren FAQs unter "Wieso benötige ich beim ersten Anmelden im Online-Banking-Bereich schon eine TAN?".
Den Betrag zur Anlage auf dem Jugend-Festgeld von mindestens € 1.000 können Sie von Ihrem Girokonto auf das angeschlossene Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) überweisen. Die Kontonummer sehen Sie im Online-Banking-Portal ein. Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, eröffnet NIBC Direct das Festgeldkonto für den Minderjährigen (Jugend.Kapital.Konto).
Das Kind oder der Jugendliche erhält keine eigenen Zugangsdaten für das Tagesgeld- und das Festgeldkonto (Jugend.Zins.Konto und Jugend.Kapital.Konto), da bis zur Volljährigkeit ausschließlich die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter über die Konten verfügen dürfen. Bei bestehenden NIBC Direct Kunden werden die Konten des Minderjährigen der Benutzerkennung der gesetzlichen Vertreter automatisch zugeordnet.
Nachdem Sie den Kontoeröffnungsantrag online ausgefüllt, sich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimiert und die Antragsunterlagen elektronisch an NIBC Direct übertragen haben, senden Sie uns bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mit einem der folgenden Nachweise zu:
a) schriftliche Versicherung - sofern Sie als Mutter des Minderjährigen allein sorgeberechtigt sind und den Vater, der auf der Geburtsurkunde ausgewiesen ist, nie geheiratet haben.
b) Kopie des Gerichtsurteils - sofern Sie geschieden sind und das Gericht Ihnen das alleinige Sorgerecht zuerkannt hat.
c) Sterbeurkunde - sofern der andere Elternteil verstorben ist.
Nein, da die Kontoeröffnungsprozesse für Erwachsene und für Minderjährige getrennt ablaufen, ist das nicht möglich. Bitte eröffnen Sie in diesem Fall erst ein Festgeldkonto für sich selbst unter
Festgeldkonto
und anschließend ein Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) für Ihr Kind unter
Jugendfestgeldkonto
Nein, das ist leider nicht möglich, sofern Sie nicht der gesetzliche Vertreter für Ihr Enkelkind sind. Das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) kann nur durch die oder den gesetzlichen Vertreter, i.d.R. die Eltern, eröffnet werden.
In diesem Fall erlöschen alle Verfügungsrechte der bisherigen gesetzlichen Vertreter. Stattdessen wird der Betreuer als gesetzlicher Vertreter geführt und in unseren Unterlagen vermerkt.
Ja, das ist problemlos möglich. Sie können bei der Kontoeröffnung verschiedene Adressen für den Minderjährigen und die gesetzlichen Vertreter angeben. Die Kommunikation in Bezug auf das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) erfolgt bis zur Volljährigkeit ausschließlich über die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter.
Wenn Sie als Neu- oder Bestandskunde erstmals ein Jugendtagesgeldkonto oder Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) für den Minderjährigen eröffnet haben, können Sie im Online-Banking-Bereich weitere Jugendkonten im Namen des Minderjährigen anlegen. Bitte achten Sie bei der Kontoanlage im Online-Banking-Bereich darauf, dass Sie das Konto im Namen des Minderjährigen als des wirtschaftlich Berechtigten anlegen und nicht auf Ihren eigenen Namen, falls Sie auch Kunde bei NIBC Direct sind.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung eines Jugendkontos im Online-Banking-Bereich finden Sie hier:
Zur Anleitung
Der Freistellungsauftrag für das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Die Unterschrift des Minderjährigen ist nicht erforderlich. Wurde er nicht von allen gesetzlichen Vertretern oder vom Minderjährigen unterschrieben, ist der Freistellungsauftrag ungültig.
Das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) ist ein Festgeldkonto für alle Personen unter 18 Jahren. Grundsätzlich gelten die gleichen Zinssätze wie beim Festgeldkonto für Erwachsene, jedoch sind beim Jugendfestgeldkonto nur Laufzeiten ab 2 Jahren möglich. Wie beim Festgeldkonto für Erwachsene wird beim Jugendfestgeldkonto auch ein entsprechendes kostenloses Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) als Verrechnungskonto eröffnet. Die Eröffnung eines reinen Jugendtagesgeldkontos ist nicht möglich.
Das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) wird als Einzelkonto im Namen des Minderjährigen angelegt und von beiden gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kontoinhabers verwaltet und geführt. Es handelt sich um ein sogenanntes Oderkonto, d.h., beide gesetzlichen Vertreter sind bevollmächtigt, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit NIBC Direct jeweils allein zu vertreten. Diese Vollmacht kann jederzeit von einem der gesetzlichen Vertreter schriftlich widerrufen werden. Aufträge können danach bis zur nächsten Fälligkeit nur gemeinsam und nur in schriftlicher Form erteilt werden.
Das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) wird als Einzelkonto im Namen des Minderjährigen angelegt und von beiden gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kontoinhabers verwaltet und geführt. Es handelt sich um ein sogenanntes Oderkonto, d.h., beide gesetzlichen Vertreter sind bevollmächtigt, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit NIBC Direct jeweils allein zu vertreten. Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen können also ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugendfestgeldkonto verfügen.
Nein, Minderjährige dürfen nie über das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) verfügen. Es dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugendfestgeldkonto verfügen.
Nein, das ist nicht möglich. Die Vertretungs- und Verfügungsberechtigung ist nicht genehmigungspflichtig, sondern wird automatisch bei Eröffnung eines Jugendfestgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) erteilt.
Aus rechtlichen Gründen haben nur Sie als gesetzlicher Vertreter Zugriff auf das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto). Der Minderjährige ist nicht berechtigt, Kontotransaktionen durchzuführen. Bitte verwenden Sie als einer der gesetzlichen Vertreter für SecureGo oder mobileTAN-Vorgänge nur Ihre eigene Handynummer.
Mit dem 18. Geburtstag wird aus dem Minderjährigen ein Volljähriger, aus dem Jugend.Kapital.Konto wird ein Mehr.Kapital.Konto und Ihre gesetzliche Vertretungsvollmacht fällt weg. Der gerade volljährig Gewordene ist dann allein befugt, über die Geldanlage zu verfügen. Die Zugangsdaten der Eltern zu dem Konto, wie PINs und TANs, verlieren ihre Gültigkeit. Wir sind verpflichtet, auch die Ausweisdaten des jungen Erwachsenen aufzunehmen und schicken ihm oder ihr daher zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag zu. Dann muss nur noch die Legitimation via PostIdent über die Deutsche Post erfolgen (www.nibcdirect.de/postident). Sobald wir alle Unterlagen erhalten haben, verschicken wir die neuen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.
NIBC Direct versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag für den dann Volljährigen. Sobald uns der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag vorliegt, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den Volljährigen. Wurde der Kundenstammvertrag vom Minderjährigen mit Datum vor dem 18. Geburtstag unterschrieben, werden die gesetzlichen Vertreter kontaktiert und aufgefordert, eine erneute Unterschrift des nun Volljährigen zu veranlassen.
Sobald der Minderjährige volljährig wird, werden die Zugangsdaten der gesetzlichen Vertreter gesperrt, bis die neuen Unterlagen (Kundenstammvertrag, ggf. PostIdent-Legitimation) des nun Volljährigen vollständig vorliegen. Erst dann erhält der volljährige Kontoinhaber seine eigenen Zugangsdaten zu den Konten.
Ja, das ist möglich. Ist der Minderjährige schon bei der Kontoeröffnung zwischen 17 und 18 Jahren alt, muss er sich allerdings mit Erhalt der Antragsunterlagen via PostIdent Verfahren bei der Deutschen Post legitimieren. Mit dem 18. Geburtstag wird aus dem Jugend.Kapital.Konto ein Mehr.Kapital.Konto und Ihre gesetzliche Vertretungsmacht fällt weg. NIBC Direct versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag. Sobald uns der von dem dann volljährigen Kontoinhaber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag vorliegt, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat entsprechend der Einlagensicherung nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
NIBC Direct setzt eine 256-Bit-SSL-Verschlüsselung ein, die höchste Sicherheit bietet. SSL bedeutet, dass zwischen dem Internetserver und dem eigenen Computer vor der Übertragung der Daten ein Verschlüsselungsalgorithmus sowie ein Sitzungsschlüssel ausgetauscht werden. Anschließend werden die Daten selbst übertragen. Diese werden nach dem zuvor ermittelten Verfahren verschlüsselt und sind daher vor fremdem Zugriff geschützt. Ein "https://" vor der Webadresse und das geschlossene Vorhängeschloss am unteren Bildschirmrand des Browsers zeigen Ihnen an, dass es sich um eine gesicherte Übertragung der Daten handelt.
Achten Sie bitte bei der Erledigung Ihrer Bankgeschäfte auf einem öffentlichen Rechner darauf, dass dessen Virenschutz aktuell ist und die verwendete Software aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammt. Vergewissern Sie sich, dass Ihnen bei der Eingabe der Geheimnummern niemand zusieht. Melden Sie sich unbedingt über den Button "Abmelden" von der Online-Banking-Anwendung ab, um die Verbindung zum Banking-Server zu trennen.
Die Kriminalität im Internet nimmt zu. Um unseren Kunden maximale Sicherheit zu gewährleisten, setzt NIBC Direct eine sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“ auf den Zugriff zum Online-Banking ein. Diese setzt sich aus zwei von drei möglichen Faktoren zusammen:
Für die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten werden in regelmäßigen Abständen 2 Faktoren zu Ihrer Authentifizierung als Kunde abgefragt.
Die 2-Faktor Authentifizierung ist seit dem 11.09.2019 wirksam und gilt für die Anmeldung im Online-Banking. Hier ist alle 90 Tage die Eingabe einer TAN als 2. Faktor zur Authentifizierung erforderlich. Kunden bei NIBC Direct profitieren von einer Ausnahmeregelung, durch die die 2-Faktor Authentifizierung bei Online-Banking Logins erst seit dem 10.12.2019 erfolgt.
Grundsätzlich gelten die Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung auch für die NIBC Banking App. Hier ist die Gerätebindung als optionaler zweiter Faktor möglich. Dadurch entfällt die Eingabe einer TAN bei Login. Die Gerätebindung erfolgt mit einer einmaligen TAN-Eingabe. Wenn Sie Ihr Gerät in der App also einmalig registrieren, profitieren Sie zukünftig vom einfachen Login ohne TAN.
Es gilt eine verkürzte Dauer der Online-Banking Sitzung bei Inaktivität. Nach 5 Minuten Inaktivität werden Sie als Kunde automatisch aus dem Online-Banking ausgeloggt. Die Maus zu bewegen ist gemäß EU eine „Aktivität“, kann aber nicht technisch erfasst werden. Daher werden lediglich Klicks als Aktivität gewertet und starten die 5 Minuten wieder von vorne.
Um Zugriff auf Ihr Online-Banking haben zu können, müssen Sie sich mit 2 voneinander unabhängigen Faktoren anmelden: Nach Eingabe Ihrer Kennung (NIBCode/Alias) und PIN werden Sie aufgefordert, eine TAN (Transaktionsnummer) einzugeben. Hierfür benötigen Sie ein gültiges (aktives) TAN-Verfahren der NIBC Direct.
Die möglichen TAN-Verfahren finden Sie hier.
Um Zugriff auf Ihr Online-Banking zu erhalten, müssen Sie ein (gültiges) TAN-Verfahren aktiviert haben. Sonst ist keine Anmeldung möglich. Wir empfehlen Ihnen das komfortable SecureGo-Verfahren. Mit SecureGo empfangen Sie TANs (Transaktionsnummern) jederzeit sicher und bequem auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Dazu benötigen Sie lediglich ein Smartphone oder Tablet, auf dem die TAN-App „SecureGo“ installiert ist. Weitere Informationen zu SecureGo finden Sie hier unter TAN-Verfahren.
Nein, Sie benötigen kein Smartphone, solange Sie ein aktives gültiges TAN-Verfahren aktiviert haben.
Die möglichen TAN-Verfahren finden Sie hier.
Ja, als Kunde benötigen Sie ein Zahlungsverkehrs- oder Girokonto als Referenzkonto, auf das Sie bspw. die erwirtschafteten Zinsen oder einen fälligen Festgeldbetrag überweisen können. Dieses Referenzkonto muss bei einer Bank in Deutschland unterhalten werden.
Die Führung aller Konten und Depots ist kostenfrei. Bei einigen wenigen Anfragen (bspw. Erstellung eines Duplikats einer Steuerbescheinigung) erhebt die NIBC Bank eine Gebühr. Die Gebühren sind im aktuellen Preisverzeichnis, das Sie im Formularcenter finden, gelistet und beziffert.
Bei Tagesgeldkonten werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Kontolöschung gutgeschrieben. Handelt es sich bei dem Tagesgeld um ein Depotverrechnungskonto, so erfolgt die Berechnung und Gutschrift der Zinsen quartalsweise bzw. bei Kontolöschung. Bei Festgeld mit Laufzeiten von unter einem Jahr werden die Zinsen bei Fälligkeit gutgeschrieben. Bei Laufzeiten von 1 Jahr und mehr erfolgt die Zinsgutschrift zum Jahresultimo. Bei den Konten Flex30, Flex60 und Flex90 werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Auszahlung des gekündigten (Teil-)Guthabens gutgeschrieben.
Als Interessent füllen Sie die Kontoeröffnungsformulare auf der Website mit allen erforderlichen Daten aus. Es sind hier bereits Pflichtfelder und Kannfelder definiert. Danach senden Sie die Daten mit dem Button "Absenden und abschließen" an NIBC Direct und legitimieren sich ganz einfach und bequem per Video-Chat (weitere Informationen erhalten Sie unter www.nibcdirect.de/services/video-ident/) oder PostIdent Verfahren bei der Deutschen Post.
Im Falle des PostIdent Verfahrens in der Filiale schickt der Postmitarbeiter Ihre Unterlagen an NIBC Direct, woraufhin Ihr Konto eröffnet wird.
Im Anschluss erhalten Sie innerhalb weniger Tage den NIBC Direct Willkommensbrief mit Ihrer neuen Kontonummer. Den gewünschten Anlagebetrag können Sie dann von Ihrem Girokonto auf Ihr NIBC Direct Tagesgeldkonto überweisen.
Benutzerkennung (NIBCode), PIN und TAN (bei mobileTAN und SecureGo ist es der Freischaltcode und bei smartTAN plus die NIBCard) werden in jeweils getrennter Post verschickt. Nach Erhalt der PIN und der TAN können Sie mit diesen und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibcdirect.de nutzen.
Bei Fragen zur Identifikation wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der Nummer: +49 69 244 37 200
Eine Video-Anleitung zur Kontoeröffnung finden Sie hier.
NIBC Direct muss bei Neukunden aufgrund gesetzlicher Anforderungen zunächst auf ihre Legitimation per PostIdent-Verfahren warten. Außerdem müssen der Bank die Kontoeröffnungsunterlagen (d.h. Kundenstammvertrag inklusive Antrag auf Eröffnung eines Tagesgeldkontos und ggf. Antrag auf Eröffnung weiterer Konten oder Depots) vorliegen. Dann kann die Bank das Konto eröffnen und dem Kontoinhaber alle Informationen für den Zugang zum Online-Banking zusenden. Wer schon Kunde ist, kann über das Online-Banking-Portal selbständig weitere Festgeld-, Flex30-, Flex60- und Flex90- oder Kombigeldkonten sowie Depots eröffnen.
NIBC Direct nutzt das PostIdent Verfahren des Vertragspartners Deutsche Post AG. Dieses bietet zwei Legitimationsverfahren an:
Video-Chat: Die Legitimation ist kostenfrei und per PC, Tablet oder Smartphone von überall möglich. Benötigt werden lediglich ein gültiges Ausweisdokument, ein PC mit aktuellem Browser, Webcam und Mikrofon sowie das Mobiltelefon für den Erhalt des Ident-Codes. Die Videolegitimation funktioniert alternativ zum PC auch mit einem Smartphone oder Tablet. Das Verfahren unterstützt sowohl Android- als auch iOS-Betriebssysteme.
PostIdent-Coupon: Für unsere Kunden erstellen wir einen sogenannten PostIdent-Coupon. In einer Filiale der Deutschen Post AG legen Sie als Kunde Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Der Coupon kann in allen Postfilialen und -agenturen angenommen und verarbeitet werden, in denen ein Elektronischer Postschalter (EPOS) vorhanden ist. Der Postmitarbeiter überträgt die Daten des Ausweispapiers in den Coupon, welchen Sie als Kunde anschließend prüfen und unterschreiben. Diese Unterschrift wird durch Stempel und Unterschrift des Postmitarbeiters bestätigt und an NIBC Direct gesendet.
Das PostIdent-Verfahren ist in der Regel für den Kunden kostenfrei.
Ja, als Kunde benötigen Sie ein Zahlungsverkehrs- oder Girokonto als Referenzkonto, auf das Sie bspw. die erwirtschafteten Zinsen oder einen fälligen Festgeldbetrag überweisen können. Dieses Referenzkonto muss bei einer Bank in Deutschland unterhalten werden.
Jeder, der volljährig ist und einen festen Wohnsitz in Deutschland hat und hier steuerpflichtig ist, kann ein Konto eröffnen. Alle Konten sowie Depots bei NIBC Direct sind ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten.
Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind, benötigen wir für die Bearbeitung des eingereichten Antrags auf Kontoeröffnung außerdem eine Meldebescheinigung im Original (nicht älter als zwei Monate), aus der ein Wohnsitz in Deutschland hervorgeht.
Zu Ihrer Sicherheit haben wir Auszahlungen von Ihrem Tagesgeldkonto durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto im Online-Banking auf einen Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag festgelegt.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dieses Limit per legitimierter Mitteilung im Online-Banking anzupassen. Die Anpassung wird innerhalb eines Bankarbeitstages umgesetzt.
Die Zinsen auf unseren Anlagekonten werden nach der deutschen Zinsmethode 30/360 berechnet. Somit erhält ein Zinsmonat stets 30 und ein Zinsjahr stets 360 Tage.
Ja, Sie müssen ein Tagesgeldkonto eröffnen, um ein Festgeldkonto bei uns führen zu können. Sie können ein Tagesgeldkonto eröffnen, indem Sie im Online-Banking ein vorgefertigtes elektronisches Formular ausfüllen und verschicken. Dieses Formular finden Sie im Online-Banking unter dem Menüpunkt "Angebote".
Nein, Abbuchungen und Lastschriften sind nach unseren Vereinbarungen leider nicht möglich. Bitte überweisen Sie den für die Festgeld- oder die Kombigeldanlage gewünschten Betrag auf Ihr Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto). Wenn uns bereits ein Festgeld- oder Kombigeldauftrag vorliegt, legen wir das Fest- bzw. Kombigeld für Sie an. Schneller und einfacher geht es, wenn Sie dies per Online-Banking selbst erledigen.
Innerhalb einer Frist von 2 Wochen kann der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die früher als Fernabsatzgesetz bekannten Regelungen der §§ 312b ff. BGB finden Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstverträge, die per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden bzw. wurden. Bei Fernabsatzverträgen wird dem Verbraucher ein grundsätzliches Widerrufsrecht eingeräumt.
Die PIN (persönliche Identifikationsnummer) ist eine Geheimnummer, mit der Sie sich im Online-Banking anmelden und somit Zugriff auf Ihr Konto haben. TAN bedeutet Transaktionsnummer. Für jeden TAN-pflichtigen Vorgang wie z.B. Überweisungen oder legitimierte Mitteilungen muss eine TAN zur Bestätigung eingegeben werden.
NIBC Direct bietet Ihnen drei verschiedene TAN-Verfahren an, mit denen Sie Ihre TAN-pflichtigen Vorgänge wie z.B. Überweisungen oder den Versand legitimierter Mitteilungen im Online-Banking tätigen können. Zur Auswahl stehen:
Die TAN-Verfahren SecureGo, mobileTAN und smartTAN plus gelten als die derzeit sichersten Verfahren zur Durchführung von Online-Banking.
SecureGo-Verfahren
Mit der TAN-App SecureGo empfangen Sie TAN (Transaktionsnummern) auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Die TAN-Benachrichtigungen werden in der SecureGo-App angezeigt. Dazu benötigen Sie lediglich ein Smartphone oder Tablet, auf dem die TAN-App SecureGo installiert ist sowie eine Registrierung in der App und im Online-Banking bei NIBC Direct erfolgt ist.
smartTAN plus-Verfahren
Beim smartTAN plus-Verfahren wird mit Hilfe einer Bankkundenkarte (NIBCard) und einem TAN-Lesegerät eine TAN pro TAN-pflichtigem Vorgang erzeugt. Nachdem z.B. eine Überweisung im Online-Banking erfasst wurde, wird ein (Start-)Code am PC-Bildschirm angezeigt. Nun muss die persönliche Bankkundenkarte (NIBCard) in das TAN-Lesegerät eingesteckt und dieser (Start-)Code über das Ziffernfeld des TAN-Lesegeräts eingetippt werden. Danach werden die Empfänger-Kontonummer sowie der Betrag der Überweisung am TAN-Lesegerät eingetippt.Aus den am TAN-Lesegerät eingegebenen Daten errechnet das TAN-Lesegerät eine auftragsbezogene TAN, die im Online-Banking erneut manuell eingegeben werden muss. Das smartTAN plus-Verfahren schützt auf diese Weise ebenso vor Phishing- bzw. Man-in-the-middle-Angriffen, nachdem die Empfänger-Kontonummer und der Betrag genauso wie am TAN-Lesegerät erneut eingegeben werden muss. Bei Nutzung des optischen Verfahrens, erscheint am PC-Bildschirm ein Barcode, der über das TAN-Lesegerät erkannt und verarbeitet wird. Das Gerät errechnet für diesen einen Vorgang eine TAN, die ebenfalls alle wesentlichen Daten der Transaktion zur Kontrolle enthält.
mobileTAN-Verfahren
Beim mobileTAN-Verfahren (mTAN) ist die Gültigkeitsdauer der TAN auf maximal 15 Minuten und ausschließlich auf einen TAN-pflichtigen Vorgang begrenzt, und enthält alle wesentlichen Daten einer Transaktion, z.B. den zu überweisenden Betrag und die Empfänger-Kontonummer. Auf diese Weise soll eine Umleitung auf ein anderes Konto durch einen sog. Man-in-the-middle-Angriff auf die Homebanking-Internetseiten verhindert werden. Auch werden Phishing-Angriffe auf TANs, also das unerlaubte Abgreifen von TANs durch Dritte, im mTAN-Verfahren erschwert.
Hinweis: Das mobile TAN-Verfahren (mTAN) wird nur noch bis Ende 2021 technisch unterstützt und durch das SecureGo-Verfahren und smartTAN plus-Verfahren abgelöst. Das Antragsformular zur Umstellung des mTAN-Verfahrens finden Sie hier.
SecureGo-Verfahren
Das SecureGo-TAN-Verfahren (Nutzung und Empfang einer TAN per SecureGo-App) für die NIBC Direct Anlagekonten (Tagesgeld, Flex30 / Flex60 / Flex90, Kombigeld, Festgeld, Jugend-Tagesgeld und Jugend-Festgeld) und Brokerage (Depot) ist kostenfrei.
mobileTAN-Verfahren
Das mobileTAN-Verfahren (Nutzung und Empfang einer TAN per SMS) für die NIBC Direct Anlagekonten (Tagesgeld, Flex30 / Flex60 / Flex90, Kombigeld, Festgeld, Jugend-Tagesgeld und Jugend-Festgeld) und Brokerage (Depot) ist kostenfrei.
smartTAN plus-Verfahren
Für die Nutzung des smartTAN plus-Verfahrens wird eine Bankkundenkarte (NIBCard) sowie ein TAN-Lesegerät benötigt. Für die NIBCard fallen bei der Erstbestellung (und Folgekarte jeweils nach Ablauf der Kartengültigkeit) EUR 11 inkl. Porto und Versand an. Sollten Sie bereits über ein multibankenfähiges TAN-Lesegerät in der Version 1.4 oder höher verfügen, können Sie dieses TAN-Lesegerät auch in Verbindung mit Ihrer NIBCard verwenden. Bitte beachten Sie, dass NIBC Direct keine TAN-Lesegeräte zur Verfügung stellt.
Nein, die NIBCard kann ausschließlich in Kombination mit einem TAN-Lesegerät zur Erzeugung von TANs für die Durchführung von TAN-pflichtigen Vorgängen im Online-Banking genutzt werden.
In diesem Fall geben Sie die TAN bitte nicht ein, sondern lassen sie verfallen. Falls Sie vermuten, dass ein Unbefugter Zugriff auf Ihr Onlinekonto hat, informieren Sie bitte NIBC Direct und ändern Sie die PIN nur von einem sicheren PC.
Bitte beachten Sie, dass Sie das SecureGo-TAN-Verfahren und mobileTAN nicht gleichzeitig verwenden können. Wenn Sie sich beispielsweise für das SecureGo-Verfahren entscheiden, wird das bestehende mobileTAN-Verfahren abgeschaltet.
Beide dieser TAN-Verfahren sind jedoch mit dem smartTAN plus-Verfahren kombinierbar.
Voraussetzung ist, dass Sie für die relevanten Verfahren freigeschaltet sind.
Gehen Sie im Online-Banking/Login-Bereich unter "Service" auf "TAN Verwaltung" und senden Sie uns eine legitimierte Mitteilung mit der Bitte um eine Änderung Ihrer Mobilfunknummer. Teilen Sie uns bitte auch gleich Ihre neu zu hinterlegende Mobilfunknummer mit. Sie erhalten mit der Post einen neuen Freischaltcode von uns, mit dem Sie im Online-Banking-Bereich die Freischaltung Ihrer neuen Mobilfunknummer vornehmen können.
Ja, Sie benötigen jedoch ein multibankenfähiges TAN-Lesegerät der jüngsten Generation in der Version 1.4 oder höher. Sie erkennen das am Aufdruck "1.4 oder höher" auf der Rückseite des TAN-Lesegeräts.
Jedes Mitglied einer sog. Personengemeinschaft muss sich für ein TAN-Verfahren entscheiden. Sie müssen allerdings nicht das gleiche TAN-Verfahren wie Ihr Partner nutzen und haben somit die freie Wahl zwischen dem SecureGo-Verfahren, mobileTAN-Verfahren und dem smartTAN plus-Verfahren.
Wir sperren Ihre NIBCard, sobald uns ein schriftlicher Auftrag, gerne auch per Fax, vorliegt. Die gesperrte NIBCard steht dann als TAN-Medium nicht mehr zur Verfügung. Ebenso bestellen wir für Sie eine Ersatz-NIBCard, sodass Sie mit der neuen Karte weiterhin am smartTAN plus-Verfahren teilnehmen können. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Ersatz-NIBCard zulasten des Kunden gehen, sofern das Verschulden des Verlusts oder der Zerstörung der NIBCard auf Seiten des Kunden liegt.
Für die Nutzung der SecureGo-App ist lediglich eine Internetverbindung erforderlich. Ob diese über das Mobilfunknetz oder über WLAN zustande kommt, ist dabei unerheblich.
Die TAN steht nicht in der Push-Nachricht, da diese unverschlüsselt über die Server der Anbieter Apple oder Google übertragen wird. Zudem wird die Push-Nachricht je nach Einstellung Ihres Gerätes direkt in der Vorschau angezeigt. Die TAN wird aus diesen Gründen ausschließlich in der speziell gesicherten SecureGo-App angezeigt. Dabei erfolgt die Übertragung der TAN verschlüsselt.
Ja, das ist möglich. Zum Abruf der TAN ist nur eine bestehende Internetverbindung notwendig. Diese kann über das Mobilfunknetz oder über WLAN zustande kommen.
Wenn Sie das Anmeldekennwort für die SecureGo-App vergessen haben, müssen Sie diese App zuerst löschen, dann neu installieren und anschließend registrieren.
Aus Sicherheitsgründen können das mTAN- und das SecureGo-Verfahren nicht gleichzeitig verwendet werden. Sobald Sie das SecureGo-Verfahren freigeschaltet haben, wird das mTAN-Verfahren automatisch abgeschaltet.
HBCI steht für Home Banking Computer Interface. Es ermöglicht Ihnen, mit Hilfe eines Online-Banking-Software-Programms gleichzeitig auf Ihre Konten bei verschiedenen Banken zuzugreifen.
Sie können mit einigen Online-Banking-Software-Programmen und HBCI auf Ihr Mehr.Zins.Konto oder Jugend.Zins.Konto zugreifen. Weiterhin können Sie Umsätze und Salden der Mehr.Geld.Konten sowie Mehr.Kapital.Konten und Jugend.Kapital.Konten abrufen.
Folgende Online-Banking-Software-Programme, die von NIBC Direct getestet wurden, unterstützen derzeit den Zugriff auf Ihr NIBC Direct Konto:
- Windata
- WISO
- Mein Geld
- S-Firm
- VR Networld
- StarMoney (ab Version 7.0)
- Quicken
- Moneyplex
- ALF-BanCo 3.0 und höher
- Hibiscus
- Subsembly Banking 3.0 und höher
- iOutBank
- Saldomat
- T-Online-Homebanking-Software
- HomeBanking 2010 (Akademische
Arbeitsgemeinschaft Verlag)
- Gnucash
- S-Banking
- Bank X
HBCI steht für Home Banking Computer Interface. Das bedeutet, Sie können mit Hilfe eines Online-Banking Software Programms gleichzeitig auf Ihre Konten bei verschiedenen Banken zugreifen.
Sie können mit einigen Online-Banking Software Programmen und HBCI auf Ihr Mehr.Zins.Konto oder Jugend.Zins.Konto zugreifen. Weiterhin können Sie Umsätze und Salden der Mehr.Geld.Konten sowie Mehr.Kapital.Konten und Jugend.Kapital.Konten abrufen.
Folgende Online-Banking Software Programme, die von NIBC Direct getestet wurden, unterstützen derzeit den Zugriff auf Ihr NIBC Direct Konto:
- Windata
- WISO
- Mein Geld
- S-Firm
- VR Networld
- StarMoney (ab Version 7.0)
- Quicken
- Moneyplex
- ALF-BanCo 3.0 und höher
- Hibiscus
- Subsembly Banking 3.0 und höher
- iOutBank
- Saldomat
- T-Online Homebanking Software
- HomeBanking 2010 (akademische arbeitsgemeinschaft verlag)
- Gnucash
- S-Banking
- Bank X
Mit Ihrem NIBCode sowie PIN und mobileTANs, die Sie nach der Kontoeröffnung erhalten haben, können Sie das HBCI-Verfahren nutzen.
NIBC Direct hat das Verfahren Fin TS V3.0 im Einsatz.
Bitte geben Sie die Bankleitzahl 512 107 00 in die Suchmaske der HBCI-Software ein. Danach sollten die folgenden Angaben erscheinen:
HBCI URL: HBCI01.fiducia.de
Pin Tan URL: https://hbci11.fiducia.de/cgi-bin/hbciservlet
Port TCP/IP: 443
Bitte übernehmen Sie - wenn möglich - die Einstellungen Ihres Programms und ändern Sie nur bei Fehlern diese Vorgaben.
Benutzerkennung: Ihr NIBCode (die Eingabe Ihres selbstgewählten Alias ist nicht möglich)
Ggf. Kundennummer: Ihr NIBCode (die Eingabe Ihres selbstgewählten Alias ist nicht möglich)
PIN: Ihre Online-Banking-PIN
Ohne die Anmeldung für das HBCI-Banking können Sie nur die Salden und Umsätze Ihrer Konten bei NIBC Direct abrufen. Es sind dann keinerlei Buchungen möglich.
Online-Banking mittels HBCI und PIN/mobileTAN gilt als besonders sicher, da die Homebanking-Software auf dem Endgerät des Anwenders installiert ist und eine direkte Verbindung zum Rechenzentrum der Bank besteht. Das mobileTAN-Verfahren erzeugt für jeden TAN-pflichtigen Vorgang genau 1 TAN, die maximal 15 Minuten lang gültig ist.
Nein, das ist nicht möglich. In der HBCI-Umgebung sind nur die Umsatz- und Saldenabfrage und Überweisungen auf das Referenzkonto bei Ihrer Hausbank möglich.
Die PIN ist bei der Erstanmeldung zu ändern; diese Funktion ist nur direkt unter
https://www.onlinebanking-nibcdirect.de/banking-private/entry
möglich.
Ja. Wenn Sie bereits Kunde sind, müssen Sie eine legitimierte Mitteilung an NIBC Direct schicken und um die Freischaltung des HBCI-Banking bitten. Für Neukunden wird diese Möglichkeit automatisch mit eingerichtet.
Sie können uns die neuen Kontodaten unter
https://www.onlinebanking-nibcdirect.de/banking-private/entry
als legitimierte Mitteilung hinterlassen. Wir werden die Änderungen unverzüglich eintragen. Sobald Sie eine schriftliche Bestätigung über die Änderung der Referenzkontoverbindung erhalten haben, ist diese Bankverbindung auch mit HBCI nutzbar.
In diesem Fall ist nicht klar, ob der HBCI-Auftrag verarbeitet wurde, da vom Bankrechner keine Rückmeldung kam bzw. das Zahlungsverkehrsprogramm sie nicht abgewartet hat.
Rufen Sie die Kontoauszüge ab, um zu prüfen, ob der Auftrag ausgeführt wurde.
Das Programm versucht, Umsätze abzurufen, deren Datum in der Zukunft liegt. Falls Sie mit Home cash oder Profi cash arbeiten, gehen Sie in die Datenübertragung und klicken dort den Job für die Umsatzabfrage doppelt an. Hier aktivieren Sie die Option "bis Tagesdatum".
In den meisten Fällen entspricht ein hinterlegter Wert nicht dem erwarteten Format. Prüfen Sie beim Konto bzw. bei den HBCI-Einstellungen, ob die richtige Kontonummer sowie die korrekte PIN mit genau 5 Stellen erfasst wurde.
Prüfen Sie bitte zuerst die im Programm hinterlegten Angaben:
BLZ (Nach Fusionen z.B. ist die alte Bankleitzahl nur noch eine begrenzte Zeit lang gültig. Arbeiten Sie daher bitte immer mit den aktuellen Daten.)
Kontonummer
Benutzerkennung
Sollten alle Angaben korrekt sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Bank in Verbindung, um den Zugang zu überprüfen.
Falls diese Meldung bei der Erstinitialisierung erscheint, sind vermutlich die Zugangsdaten nicht korrekt oder nicht vollständig hinterlegt worden. Prüfen Sie bitte insbesondere, ob folgende Angaben mit der 19-stelligen Benutzerkennung laut INI-Brief erfasst wurden:
Benutzerkennung
Kundennummer/-ID
In diesem Fall konnte das Zahlungsverkehrsprogramm keine Verbindung zum Bankrechner herstellen. Folgende Punkte sollten in diesem Fall überprüft werden:
Funktioniert die Interneteinwahl?
Blockiert eine Firewall den Port 3000 (HBCI-Chipkarte/Schlüsseldatei) bzw. den Port 443 (HBCI-PIN/mobileTAN)?
Blockiert eine persönliche Firewall alle Aktivitäten der Software?
Ist die Internetadresse des Bankrechners korrekt? (Versuchsweise statt DNS-Name die IP-Adresse hinterlegen)
Am Ende des Antragsprozesses werden Sie zur Legitimation in das Portal der Deutschen Post weitergeleitet. Entscheiden Sie sich hier für die Legitimation via Video-Chat, werden Sie mit einem Mitarbeiter der Deutschen Post verbunden. Dieser stellt Ihre Identität anhand eines Ausweisdokumentes fest. Der Prozess dauert nur wenige Minuten und Sie können ihn ganz bequem an PC, Tablet oder Smartphone durchführen.
Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument, einen PC mit aktuellem Browser, Webcam und Mikrofon sowie das Mobiltelefon für den Erhalt des Ident-Codes. Die Videolegitimation funktioniert alternativ zum PC auch mit einem Smartphone oder Tablet. Das Verfahren unterstützt sowohl Android- als auch iOS-Betriebssysteme.
Sowohl die NIBC Direct als auch die Deutsche Post, über die die Legitimation vorgenommen wird, stehen für Sicherheit und Vertrauen im Informationsaustausch. Die Deutsche Post bietet bei der Identifizierung ein Höchstmaß an Sicherheit. Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet und gespeichert. Zudem wird der Datenaustausch während der Videokommunikation verschlüsselt.
Derzeit bereitet sich die NIBC Bank N.V., die „Muttergesellschaft“ von NIBC Direct, auf eine Übernahme durch Blackstone vor. Die Europäische Zentralbank (EZB) und die niederländische Zentralbank („De Nederlandse Bank“) haben ihre Genehmigung bereits erteilt, sodass die Akquisition voraussichtlich vor dem 31.12.2020 abgeschlossen sein wird.
Diese Übernahme hat keinerlei Konsequenzen für Ihre Einlagen. Diese werden weiterhin durch das niederländische Einlagensicherungssystem abgedeckt. Es sieht pro Sparer eine maximale Entschädigung von insgesamt Euro 100.000 pro Bank vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
Als Ergebnis der neuen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus möchten wir Sie über den Umgang der NIBC Direct mit diesem Thema informieren.
Natürlich können Sie unverändert einfach und schnell auf Ihre Konten und Ersparnisse zugreifen. Auch stehen Ihnen unsere Service Center Mitarbeiter weiterhin gerne zur Verfügung.
Die NIBC Direct trägt auch direkt dazu bei, die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu begrenzen. Hierzu wurden interne Maßnahmen ergriffen.
Ihr Geld unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese sehen pro Sparer eine maximale Entschädigung von insgesamt Euro 100.000 pro Bank vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
NIBC Direct unterhält kein Filialnetz und muss entsprechend keine Filialen schützen oder schließen. Des Weiteren hat sich NIBC Direct seit über 10 Jahren mit schlanken und schnellen Prozessen bewährt und die Kommunikationswege entsprechend auf die Kunden ausgerichtet. Die Mitarbeiter haben keinen physischen Kundenkontakt, sind aber für Sie weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr telefonisch unter 069 24437200. Wir bitten bei eventuell entstehenden längeren Wartezeiten aufgrund erhöhten Aufkommens um Verständnis.
NIBC Bank N.V. weist ein erfolgreiches Jahr und eine starke Kapital- und Liquiditätsposition auf. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.
Sie können sich gerne weiterhin an unser Service Center wenden.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr telefonisch unter 069 24437200.
Möglicherweise verlängern sich momentan die Wartezeiten, aber wir stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Dies kann mit einer Verteilung der Anrufe auf verschiedene Lokationen begründet sein.
Die Bank wurde als Nationale Investeringsbank gegründet und ist nach dem Erwerb durch zwei große Pensionsfonds Ende der 90er Jahre in NIB Capital umfirmiert worden. Nach einem weiteren Gesellschafterwechsel im Jahre 2005 wurde aus NIB Capital NIBC.
Die Höhe der Zinsen orientiert sich an verschiedenen Referenzzinssätzen.
In den Niederlanden und in Belgien herrscht unter anderem eine andere Markt- und Wettbewerbssituation als in Deutschland. Je nach aktueller Marktlage kann der niederländische oder der belgische Zinssatz also über oder unter dem von NIBC Direct in Deutschland liegen.
Zu Ihrer Sicherheit haben wir Auszahlungen von Ihrem Tagesgeldkonto durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto im Online-Banking auf einen Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag festgelegt.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dieses Limit per legitimierter Mitteilung im Online-Banking anzupassen. Die Anpassung wird innerhalb eines Bankarbeitstages umgesetzt.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Die NIBC Bank N.V. ist eine niederländische Bank. NIBC Direct ist die Marke, unter der die NIBC Bank N.V. in den Niederlanden, in Belgien und in Deutschland das Online-Banking-Geschäft betreibt. Hintergrund: NIBC war - 1945 gegründet - bis 1999 eine teilweise staatliche Organisation, ähnlich der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Deutschland. Heute ist NIBC eine in Nordwesteuropa führende Bank mit weltweitem Vertriebsnetzwerk, die ihren meist mittelständischen Kunden integrierte Finanzierungslösungen anbietet. Weitere Informationen zur NIBC Bank N.V. erhalten Sie unter: www.nibc.com
Die Muttergesellschaft der NIBC Bank ist die NIBC Holding N.V. Hinter der NIBC Holding N.V. steht ein Gesellschafterkonsortium. Der größte Einzelgesellschafter ist J. C. Flowers & Co. LLC.
Phishing ist der kriminelle Versuch, mittels gefälschter Webseiten an Ihre Zugangsdaten für das Online-Banking zu gelangen. Meist erhalten Sie dabei eine E-Mail, in der Sie angeblich von Ihrer Bank dazu aufgefordert werden, Ihre Bankdaten, Passwörter und TANs einzugeben. Mit diesen Daten könnten Fremde Überweisungen von Ihrem Konto tätigen.
NIBC wird Sie jedoch niemals per E-Mail oder telefonisch dazu auffordern, Ihre Passwörter wie z.B. Ihre PIN oder TAN anzugeben.
Als Kunde sind Sie zu einem sorgsamen Umgang mit NIBCode, PIN und TANs verpflichtet. Eine besondere Versicherung für Schäden gibt es nicht. Allerdings haben wir bei der Auswahl der Systeme auf größtmögliche Sicherheitsvorkehrungen geachtet. So können bspw. Überweisungen vom Tagesgeldkonto nur auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto vorgenommen werden und hier muss der Kontoinhaber identisch mit dem Kontoinhaber der NIBC sein.
Bitte beachten Sie hierzu die Sicherheitshinweise auf dieser Seite: https://www.onlinebanking-nibcdirect.de/banking-privatehilfe/entry?&id=sicherheitshinweise&style=bvr2014
Ein Depot ist eine digitale Sammelstelle bei Ihrer Bank, in der Sie Ihre Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere verwahren. Es ist jederzeit erreichbar, so dass Sie am Online-Trading teilnehmen können. Es ist immer mit einem NIBC Direct Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) als Verrechnungskonto verknüpft, auf das beispielsweise die Dividenden der Aktien fließen.
Als Kunde erreichen Sie Ihr Aktiendepot mit einer persönlichen Geheimzahl (PIN), um dort Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Damit Sie den Überblick behalten, listet das Depot alle Transaktionen auf - inklusive des aktuellen Werts der Wertpapiere im Aktienhandel. Gewinne oder Verluste werden ebenfalls angezeigt, so dass Sie Ihre Handelsstrategie ggf. anpassen können.
Das Wertpapierdepot selbst ist kostenlos. Lediglich für Transaktionen wie beispielsweise Aktienkauf fallen Gebühren an.
Um Geld für den Aktienkauf verfügbar zu machen oder Dividenden ausgezahlt zu bekommen, benötigen Sie ein Verrechnungskonto. NIBC Direct nutzt dafür das flexible, verzinste Tagesgeldkonto.
Für jede Order, die Sie an der Börse platzieren, fallen Gebühren an. Das gilt beispielsweise für Fonds, Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere. Bei NIBC Direct bewegen sich die Ordergebühren zwischen € 9,90 und € 44,90 - ein faires Angebot. Um herauszufinden, wie viel Geld Sie für eine Order zahlen, nutzen Sie bitte unseren Gebührenrechner Börsenorders.
Folgende Wertpapiere können Sie bei NIBC Direct handeln: Aktien, Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate, Genussscheine, Optionsscheine, Investmentfonds und ETFs.
Zur Eröffnung eines NIBC Direct Depots klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link und Sie werden direkt auf die Antragstrecke geleitet.
Als Verrechnungskonto wird unser kostenloses NIBC Direct Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) verwendet, das zu den aktuell gültigen Konditionen für Tagesgeld verzinst wird. Bei Tagesgeldkonten, die auch als Depotverrechnungskonto geführt werden, erfolgt die Berechnung und Gutschrift quartalsweise.
Gesetzliche Vorgaben verpflichten NIBC Direct, vor Ordererfassung die sogenannte Beurteilung der Angemessenheit durchzuführen. Grundlage hierfür sind Ihre Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen in den einzelnen Produktgruppen, die Sie bei Depoteröffnung oder bei einer späteren eigenen Neueinstufung zu diesen Themen angeben.
Nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat die Bank vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen von den Kunden Informationen über deren Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen (z.B. Kauf oder Verkauf von Wertpapieren) einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen für die Kunden beurteilen zu können.
Die Angaben liegen im Interesse des Kunden.
Erlangt die Bank die Informationen nicht, ist eine Beurteilung der Angemessenheit nicht möglich. Eventuelle Änderungen sollte der Kunde der Bank zeitnah mitteilen, damit die Daten aktualisiert werden können. Alle Angaben sind freiwillig. Alle Wertpapiere werden von der Bank in Risikoklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Wertpapiers kann sich im Einzelfall ändern.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Käufen eines Wertpapiers einen Warnhinweis bekommen, falls dessen Risikoklasse über Ihrer von der Bank eingestuften Risikoklasse liegt. Nach diesem Warnhinweis treffen Sie die Entscheidung darüber, ob Sie den Kauf trotzdem tätigen wollen. Somit haben Sie die volle Transparenz hinsichtlich des Risikos Ihrer Orderwünsche und können entsprechend handeln. Wenn Sie Ihre Erfahrungen und Kenntnisse nach einiger Zeit vertieft haben, können Sie eine erneute Risikoklasseneinstufung einreichen. Das entsprechende Dokument "Protokoll nach WpHG" finden Sie im Formularcenter.
Bitte senden Sie Ihre neue Einstufung vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
NIBC Direct
Postfach 41 07 40
76207 Karlsruhe
Alternativ können Sie Ihre Neueinstufung auch im Online-Banking-Bereich unter dem Reiter "Angebote" bei "Wertpapiere und Depot" mit "Hier geht es zu den Produkten" per Serviceauftrag ändern.
Entspricht die Risikoklasse der von Ihnen beauftragten Order nicht den von Ihnen im Formular „Angaben und Informationen zu Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen“ getätigten Angaben über Ihre Erfahrungen und Kenntnisse, so erhalten Sie im Online-Brokerage-Portal einen entsprechenden Hinweis. Wenn Sie Ihr Erfahrungsprofil anpassen möchten, können Sie Ihre Angaben laut WpHG-Formular jederzeit neu erfassen.
Sie finden das Formular auch hier in unserem Formularcenter.
Bitte senden Sie das Dokument unterschrieben an:
NIBC Direct
Postfach 41 07 40
76207 Karlsruhe
Alternativ können Sie Ihre Neueinstufung auch im Online-Banking-Bereich unter dem Reiter "Angebote" bei "Wertpapiere und Depot" mit "Hier geht es zu den Produkten" per Serviceauftrag ändern.
NIBC Direct sendet Ihnen automatisch einen Depotjahresauszug und die Jahressteuerbescheinigung über Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen jeweils zu Beginn des neuen Kalenderjahres für das abgelaufene Kalenderjahr zu.
Die Wertpapiere in Ihrem Depot (Einfach.Invest.Depot) werden gemäß § 34a WpHG als Sonderbestand getrennt verwahrt und zählen - im Gegensatz zu Einlagekonten - nicht zum Vermögen der Bank. In einem etwaigen Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere jederzeit herausverlangen oder Ihren Depotbestand auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Bank keine Sicherungsrechte zustehen. Somit ist es ausgeschlossen, dass der Wertpapierbestand von Kunden im Insolvenzfall zur Begleichung von Außenständen der Bank gegenüber Dritten verwendet wird. Als Sondervermögen ist Ihr Depot vor derartigen Fällen sicher.
Einlagekonten bei NIBC Direct, zu denen auch das Verrechnungskonto für das NIBC Direct Depot zählt, unterliegen den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung (Depositogarantiestelsel). Demnach hat jeder Sparer Anspruch auf Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag in Höhe von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Beratungsfreies Geschäft bedeutet, dass Sie als Kunde bei NIBC Direct Ihre Anlageentscheidungen selbst treffen. Eine Wertpapierberatung bietet NIBC Direct nicht an.
Ja, damit Sie noch näher am Börsengeschehen sind, bieten wir Ihnen als Depotinhaber kostenlose Realtime-Kurse der Börsenplätze Frankfurt am Main, Stuttgart und XETRA® an. Das ist bei anstehenden Anlageentscheidungen ein entscheidender Vorteil im Vergleich zu der sonst üblichen 15-minütigen Zeitverzögerung.
Für die Anpassung Ihrer persönlichen WpHG-Einstufung füllen Sie bitte die WpHG-Abfrage in Ihrem Online-Banking erneut aus und bestätigen Sie Ihre Eingaben mit einer TAN.
Alternativ können Sie das WpHG-Formular auch im Formularcenter herunterladen und am Bildschirm "elektronisch" ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben senden an:
NIBC Direct
Postfach 41 07 40
76207 Karlsruhe
Die meisten Fonds unserer Kooperationspartner können Sie mit einem Nachlass auf den regulären Aufgabeaufschlag erhalten. Weitere Informationen und eine Übersicht aller erhältlichen Fonds finden Sie im Online-Brokerage.
Ja, die meisten Fonds unserer Kooperationspartner können Sie mit einem Nachlass auf den regulären Ausgabeaufschlag erhalten. Weitere Informationen und eine Übersicht aller erhältlichen Fonds finden Sie im Online-Brokerage-Bereich.
Wenn Sie bereits ein Tagesgeldkonto als alleiniger Kontoinhaber bei NIBC Direct führen, wird dieses Konto ab Depoteröffnung als Ihr Verrechnungskonto geführt. Für gemeinsam geführte Tagesgeldkonten gilt: Falls Sie ein Gemeinschaftsdepot mit dem derzeitigen Mitkontoinhaber Ihres Tagesgeldkontos eröffnen möchten, wird Ihr derzeitiges Konto automatisch zum Verrechnungskonto Ihres Depots. Selbstverständlich gelten weiterhin die gleichen attraktiven Konditionen wie bisher für Ihr Tagesgeldkonto.
Wenn Sie ein Festgeldkonto als alleiniger Kontoinhaber führen, wird Ihr mit dem Festgeld- automatisch eröffnetes Tagesgeldkonto zu Ihrem Verrechnungskonto. Dasselbe gilt für Gemeinschaften, die zusammen auch ein Gemeinschaftsdepot eröffnen wollen. Das dem Festgeld- zugrunde liegende Tagesgeldkonto wird zum Verrechnungskonto.
Unter dem Reiter "Angebote" finden Sie den Menüpunkt "Wertpapiere und Depot". Über den Link "Hier geht es zu den Produkten" können Sie ganz bequem unter "Neues Depot eröffnen" Ihr erstes Einfach.Invest.Depot oder ein weiteres eröffnen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung eines Depots im Online-Banking-Bereich finden Sie hier.
Hinweis: Bei Gemeinschaften, die im Online-Banking-Bereich zusammen ein Gemeinschaftsdepot eröffnen wollen, müssen beide Depotantragsteller separat mit ihren individuellen Login-Daten die Antragstrecke durchlaufen und jeweils das Depot aktivieren.
Falls Sie mit einer Person ein Konto eröffnen möchten, die noch kein Kunde bei NIBC Direct ist oder ein NIBC Direct Produkt hat, auf das Sie keinen Zugriff haben, klicken Sie
hier, um ein Depot zu eröffnen.
Zur Eröffnung eines NIBC Direct Depots klicken Sie bitte auf den unten stehenden Button und Sie werden direkt auf die Antragstrecke geleitet.
Unter dem Reiter "Angebote" finden Sie den Menüpunkt "Wertpapiere und Depot". Über den Link "Hier geht es zu den Produkten" können Sie per Serviceauftrag unter "Depot aktivieren" ganz bequem Ihr Einfach.Invest.Depot aktivieren.
Dann müssen Sie nur noch Vor- und Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse eingeben, die Basisinformationen elektronisch anfordern und den Erhalt bestätigen. Sobald Ihr Depot aktiviert ist, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von unserem Kundenservice.
Ja, in Ihrer Produktübersicht sehen Sie nach erfolgreicher Eröffnung Ihres Depots über NIBC Direct (Mehr.Invest.Depot) ein Verrechnungskonto, das auf Ihrem Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) basiert. Ihr TAN-Verfahren können Sie gleichermaßen für Ihre Handelsaktivitäten nutzen.
Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto führen, können Sie mit dem zweiten Kontoinhaber auch ein Gemeinschaftsdepot eröffnen.
Gerne können Sie ein NIBC Direct Depot als Gemeinschaftsdepot führen. Wenn Sie ein Depot eröffnen möchten, klicken Sie bitte hier und Sie werden direkt in die Antragstrecke geleitet.
Wenn Sie ein Tagesgeld- oder ein Festgeldkonto bei NIBC Direct bereits gemeinschaftlich führen und gemeinschaftlich ein Depot eröffnen wollen, wird Ihr existierendes Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) automatisch zu Ihrem Verrechnungskonto. Als Kunden mit einem gemeinsamen Tages-, Fest- oder Kombigeldkonto können Sie Ihr Gemeinschaftsdepot ganz bequem in Ihrem Online-Banking-Account eröffnen.
Hinweis: Bei Gemeinschaften, die im Online-Banking zusammen ein Gemeinschaftsdepot eröffnen wollen, müssen beide Depotantragsteller separat mit ihren individuellen Login-Daten die Antragstrecke durchlaufen und jeweils das Depot aktivieren.
Falls Sie mit einer Person ein Konto eröffnen möchten, die noch kein Kunde bei NIBC Direct ist oder die über ein NIBC Direct Produkt verfügt, auf das Sie keinen Zugriff haben, klicken Sie auf den folgenden Button, um ein Depot zu eröffnen.
WICHTIG: Bei NIBC Direct führen Sie Ihr Gemeinschaftsdepot grundsätzlich als Oderdepot. Bitte beachten Sie, dass die niedrigere Risikoklasse der Gemeinschaft als Grundlage für Ordererfassungen dient. Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, dass bei einem Gemeinschaftsdepot beide Mitdepotinhaber je einen eigenen WpHG-Bogen einreichen.
Es ist möglich, dass offene Orders vorliegen. Gleichen Sie bitte in Ihrem "Orderbuch" ab, ob die betreffende Order noch den Status "offen" hat. Das bedeutet nicht, dass die Order nicht ausgeführt wird; es kommt lediglich zu einer Verzögerung. Insbesondere bei Fondsorders kann es aufgrund variierender Ausführungszeiten zu einer zeitlichen Abweichung zwischen Ordererteilung und -ausführung kommen.
Eine Übersicht der in Ihrem Depot verwahrten Wertpapiere ist jederzeit im Online-Brokerage-Bereich innerhalb Ihres Online-Banking-Accounts abrufbar. Melden Sie sich mit Ihrem NIBCode oder Alias sowie PIN an und klicken Sie dann auf Ihrer Online-Banking-Startseite auf das gewünschte Depot. Zudem erhalten Sie vierteljährlich einen Depotauszug mit den bewerteten Beständen in die elektronische Postbox.