Aktuelle Informationen
Als Ergebnis der neuen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus möchten wir Sie über den Umgang der NIBC Direct mit diesem Thema informieren.
Natürlich können Sie unverändert einfach und schnell auf Ihre Konten und Ersparnisse zugreifen. Auch stehen Ihnen unsere Service Center Mitarbeiter weiterhin gerne zur Verfügung.
Die NIBC Direct trägt auch direkt dazu bei, die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu begrenzen. Hierzu wurden interne Maßnahmen ergriffen.
Selbstverständlich ist und bleibt Ihr persönliches Online-Banking zugänglich.
Sie können sich gerne weiterhin an unser Service Center wenden.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr telefonisch unter 069 24437200.
Möglicherweise verlängern sich momentan die Wartezeiten, aber wir stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Dies kann mit einer Verteilung der Anrufe auf verschiedene Lokationen begründet sein.
NIBC Bank N.V. weist ein erfolgreiches Jahr und eine starke Kapital- und Liquiditätsposition auf. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.
Hier finden Sie alle Informationen zum BGH Urteil vom 27. April 2021.
AGB Zustimmungsprozess
Bisher wurde bei Änderungen der AGB Ihre Zustimmung angenommen, wenn Sie den Änderungen nicht innerhalb einer festgelegten Frist (2 Monate plus 2 Tage) widersprochen haben. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 müssen alle Banken in Deutschland eine aktive Zustimmung des Kunden zu den AGB einholen, es sei denn, es handelt sich um eine Anpassung aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat anknüpfend an das Urteil zudem alle Banken aufgefordert, die derzeit veröffentlichten AGB durch eine aktive Zustimmung zu vereinbaren unabhängig davon, ob eine Bank Änderungen vorsieht oder nicht. Wir benötigen daher Ihre aktive Zustimmung zu den AGB, um auch zukünftig eine reibungslose Geschäftsbeziehung fortführen zu können.
Die produktbezogenen Vereinbarungen zum Stand 01. November 2020 bleiben inhaltlich unverändert. Mit den vorgenommenen Anpassungen in unseren bestehenden Geschäftsbedingungen (AGB) setzen wir insbesondere die Anforderungen und Vorgaben zum Zustimmungsprozess aus dem BGH Urteil vom 27. April 2021 um.
Eine genaue Gegenüberstellung der alten Fassung zur neuen Fassung der geänderten Vereinbarungen in Form einer sogenannten Synopse finden Sie unter www.nibcdirect.de/agb2022. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir dies aus der direkten Kommunikation mit Ihnen herausgelöst. So können Sie diese auch später noch einsehen.
Ganz einfach und bequem im Online-Banking: Loggen Sie sich hierzu mit ihrem NIBCode / Alias und Ihrer PIN in das Online-Banking von NIBC Direct ein. Hier erscheint eine Seite für Ihre Zustimmung. Laden Sie die dort zur Verfügung gestellten Dokumente zum Lesen und zur Aufbewahrung herunter. Bestätigen Sie anschließend durch Setzen eines Häkchens das Herunterladen. Wählen Sie den Button „Zustimmen“. Unabhängig davon wie viele Produkte Sie bei NIBC Direct führen, müssen Sie den Prozess nur ein Mal für Ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen. Übrigens: Die heruntergeladenen Unterlagen stellen wir zusätzlich automatisch in Ihr Online-Postfach ein.
Nein, das geht leider nicht. Wir müssen sicherstellen, dass Sie sämtliche Unterlagen, die für diese Änderung der AGB relevant sind, heruntergeladen und deren Empfang akzeptiert haben. Bitte folgen Sie dem Ihnen beschriebenen Weg zur Zustimmung.
Nein, das geht leider nicht. Bitte folgen Sie den Anweisungen im Online-Banking über die Webseite.
Die Seite wird Ihnen so lange angezeigt, bis Sie den AGB innerhalb der vorgesehenen Fristen zugestimmt haben. Haben Sie zu einem vorherigen Zeitpunkt „Später“ ausgewählt, wird Ihnen die Seite beim nächsten Login wieder angezeigt. Das passiert auch, wenn Sie den Prozess nicht vollständig abgeschlossen haben, z.B. die Unterlagen heruntergeladen und nur deren Erhalt bestätigt haben.
Sie müssen zuerst die Unterlagen herunterladen und deren Erhalt durch Anklicken der Checkbox bestätigen, damit Sie auf „Später“ klicken können.
Die Zustimmung zu unseren aktuell gültigen AGB und produktbezogenen Vereinbarungen ist notwendig, damit wir die Kundenbeziehung mit Ihnen auch in Zukunft in gewohnter Weise und auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen können.
Wir möchten die Zustimmung für Sie so einfach wie möglich gestalten. Sie haben daher die Möglichkeit, über die erste Seite im Online-Banking den AGB für sämtliche bei uns geführten Kundenbeziehungen durch einmaliges „Zustimmen“ gleichermaßen zuzustimmen.
Alle (Mit-)Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte sie bei NIBC Direct führen, den Prozess einmalig für ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.
Alle gesetzlichen Vertreter eines Jugend-Kontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte der Minderjährige bei NIBC Direct führt, den Prozess einmalig für die gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.
Ein aktiver Online-Banking Zugang ist wichtig, um Ihre Geschäftsbeziehung bei uns effizient führen zu können. Bitte setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung, damit wir Ihnen helfen können, die notwendigen Zugänge anzulegen. Als Kunde ohne aktiven Online-Banking Zugang erhalten Sie (oder haben bereits erhalten) einen Brief mit einem personalisierten QR Code. Mit diesem können Sie Ihre Zustimmung zu den AGB erteilen. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem Anschreiben.
Nein, NIBC Direct verlangt kein Verwahrentgelt auf Ihre Einlagen. Die AGB, denen Sie zustimmen, enthalten keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu den bereits am 01.11.2020 veröffentlichten AGB.
Wir beginnen am 30.03.2022 damit, unseren Kunden die aktive Zustimmung automatisch zu ermöglichen. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie bis zum 01.06.2022 Zeit, um den Prozess abzuschließen.
Nein, unser Banksystem verarbeitet Ihre Zustimmung automatisch. Eine separate Bestätigung ist nicht vorgesehen.
Nein. Sie können allerdings erkennen, dass Sie zugestimmt haben, wenn die Seite für die Zustimmung beim nächsten Login im Online-Banking nicht mehr erscheint.
Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Sie wie auch zuvor spätestens 2 Monate, bevor diese wirksam werden sollen. Hier benötigen wir in Zukunft allerdings Ihre aktive Zustimmung. Lediglich bei Anpassungen der AGB aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ist eine aktive Zustimmung nicht erforderlich.